Zitat:
ging glaube auch um tachomanipulation.... in dem falle anzeige wegen betruges !
(Zitat von: e36_doc)
Damit würd ich erst mal warten - aus folgenden Gründen:
1. kanns ja auch sein, dass der, der dem TE das Fahrzeug verkauft hat, auch "betrogen" wurde. Und bis jetzt nix von der Tachomanipulation weiss. Dann würde der Betrug bei dem wegfallen, da der Vorsatz entfällt. Und dann fällt übrigens auch die arglistige Täuschung weg...
2. wenn man, wenn die Betrugsstrafbarkeit erwiesenermaßen nicht vorliegt, weiter an ner Strafanzeige festhält, ist man schnell in ner falschen Verdächtigung drin.
3. bringt einen selbst persönlich ne Betrugsanzeige net unbedingt weiter. Das Strafrecht ist nur da, um den Strafanspruch des Staates durchzusetzen. Also um denen auf die Finger zu hauen, die was Verbotenes machen. Mit dem TE passiert in dem Fall automatisch nix. Weder wird ihm das Auto dauerhaft abgenommen (allenfalls vorübergehend zu Ermittlungszwecken) noch kriegt er sein Geld zurück.
Bearbeitet von: mb100 am 05.08.2010 um 14:23:08