Dieser Eintrag trägt die nette Überschrift "Eigentlich..."
1. Eigentlich müsstest Du zahlen:
Zitat:
Müssen Schüler / Studenten / Auszubildende Rundfunkgebühren zahlen?
Rundfunkgeräte, die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.
Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.
Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt seit 1. Juli 2009 287 Euro.
Quelle:
http://www.gez.de/gebuehren/faqs/index_ger.html ; Punkt Nr. 15
Du wohnst also bei Deinen Eltern und verdienst geringfügig mehr als 287 Euro, müsstest folglich eigentlich zahlen. Unabhängig davon, dass Deine Eltern Geräte zum Empfang bereithalten, unabhängig davon, ob die angemeldet sind und unabhängig davon, ob Deine Eltern befreit sind.
2. Eigentlich müsstest Du Dich auch an Deinem Studienort anmelden - zumindest als Nebenwohnsitz. Selbst wenn Du da nur auf Zeit bleibst. Sämtliche Wohnsitze müssen angemeldet werden, und entscheidend ist für die Frage, ob Haupt- oder Nebenwohnsitz, wo Du Deinen Lebensmittelpunkt hast; wo Du mehr Zeit im Jahr verbringst. Hab da in meiner Vergangenheit mal der Behörde schön aufschlüsseln müssen, wo ich wie viel Zeit verbring.
3. Eigentlich müsstest Du für TV, Radio oder was Du auch immer in Deiner WG in Leipzig zum Empfang bereit hältst, auch nochmal GEZ-Gebühren zahlen. Also eigentlich insgesamt zwei Mal. Denn...
Zitat:
Sind Rundfunkgeräte in einer Zweit- oder Ferienwohnung anmeldepflichtig?
Rundfunkgeräte in Zweit- oder Ferienwohnungen, Wochenendhäusern, Gartenlauben, Wohnwagen und stationär aufgestellten Wohnmobilen sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig von den am Hauptwohnsitz zum Empfang bereitgehaltenen Rundfunkgeräten.
Es spielt keine Rolle, ob die Zweitwohnung ständig oder nur vorübergehend benutzt wird. Entscheidend ist, dass ein Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten wird und damit jederzeit die Möglichkeit besteht, Rundfunkprogramme zu empfangen.
Quelle: s.o., Punkt Nr. 14
Klingt komisch, is aber so.
Wie gesagt: alles steht unter dem schönen Wort "eigentlich"...
Ach ja...
4. Eigentlich ham wir nen GEZ-Sammel-Thread...
Bearbeitet von: mb100 am 01.08.2010 um 16:13:23