habe heute mit mein Anwalt geredet und der sagt,dass die versicherung ein kostenvoraschlag von mir will,das ist ja alles auch weiter kein problem,bin aber am überlegen ob ich reparieren soll,da ich mir im nächsten oder im übernächsten jahr so wie so ein neues auto kauf will und ob ich mir das geld nur auszahlen lassen soll.geht das überhaupt?bei dem freundlichen wo ich war, wollte der 10 % von kostenvoranschlag im voraus.kann man das auch wo umsonst machen?und bin ich nachher verpflichtet der gegnerischen versicherung die rechnung zu zeigen?
Wenn Du Dir das Geld auszahlen lassen möchtest, funktioniert das auch. Allerdings erhältst Du dann nur den Netto Betrag vom KVA, d.h. ohne Mehrwertsteuer. Da sie ja nicht angefallen ist. Wenn Du reparieren lässt, kriegst Du den vollen Rechnungsbetrag erstattet.
Wenn Du reparieren lässt, musst Du die Rechnung einreichen, wenn Du nur abrechnen möchtest (=Geld), reichst Du den KVA ein.
Das was der KVA kostet muss die Versicherung normalerweise auch zahlen. Bin ich mir aber nicht sicher.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...