Neue Eintragungsauflagen Rad-/Reifen (TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen Forum)
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 29.06.2010 um 21:29:07 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.
Moin,
ich war heute bei der DEKRA und wollte meine 8x19 ET35 Felgen mit 225/35R19 Hankook S1 an meinem 1er eintragen lassen.
Nach einem kurzen Blick meinte der Prüfer, an der VA müsste der Kotflügel gezogen werden, damit der komplette Reifen vom Kotflügel bedeckt sein.
Er meinte, dass es nach der EU nicht mehr reicht, dass nur die Lauffläche bedeckt sei, was ja gegeben ist. Er trägt sie mir so nicht ein. Hat noch einen Kollegen gerufen, der sagte es sei knapp und er hätte gestern schon einen Golf gehabt, der sein Geld deswegen zurück bekommen hätte.
Im Gutachten steht aber lediglich, dass ggf. die Radinnenkanten umzulegen sind um eine Freigängigkeit zu schaffen. Das die Kotflügel aufgeweitet werden müssen, steht bei dieser Kombi noch nicht.
Hat er Recht?
Bearbeitet von: blackravn am 29.06.2010 um 20:35:22
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 29.06.2010 um 21:29:07
Hallo blackravn,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Neue Eintragungsauflagen Rad-/Reifen"!
Gruß
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Asko
29.06.2010 | 20:41:26
schonmal bei nem anderen TüV/Dekra/KüS/GTÜ gewesen ?
hab ich bisher noch nichts von gehört ..
kann dir aber sagen, dass KÜS wesentlich kulanter ist bei solchen sachen :D
EDIT:
na dann hast jetzt ne Aufgabe für Morgen :)
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 29.06.2010 um 21:30:52
Nein, war erst 17:30 fertig bei der DEKRA und die Räder sind erst seit heute drauf.
War keine Zeit mehr zur GTÜ oder TÜV zu fahren.
Ischl
29.06.2010 | 22:01:16
Jop das stimmt, die Räder müssen ab jetzt komplett abgedeckt sein.
Das ist so eine komische Fussgängerschutzregel, ich habs in ner Tuninzeitschrift gelesen.
Die heisst 0-100 Streetperformance.
Ja, er hat Recht.
Es reicht nicht mehr wenn nur die Lauffläche abgedeckt ist.
Da dein Gutachten sicher schon etwas älter ist, steht es da nicht drin.
Bearbeitet von: rumpel666 am 30.06.2010 um 10:16:58
MFG
rumpel666
So gerade beim Autoservice hier in der Nähe gewesen.
Tüv Prüfer sagte, dass kann man so oder so sehen.
Entweder EU = ganzer Reifen
Deutsche Norm = Lauffläche
Lt. Prüfer ist aber beim Verschränken nicht genung Platz am übergang Kotflügel zur Stoßstange. (passt kein Kugelschreiber zwischen)
Muss gebörtelt werden, wobei man das dort nicht macht und man mir nicht sagen konnte, wie sich das bei der Stoßstange verhält und ob es dort so einfach ist.
Weiß darüber jemand von euch Bescheid?
Wieso überhaupt nen Kugelschreiber, reicht es nicht dass es nicht schleift?
Bearbeitet von: blackravn am 30.06.2010 um 10:39:12
Zitat:
Wieso überhaupt nen Kugelschreiber, reicht es nicht dass es nicht schleift?
(Zitat von: blackravn)
Der TÜV hat halt gerne einen bestimmten Abstand - in der Regel 5 mm - 1 cm (hängt auch etwas vom Prüfer ab).
Da ist eine "Kugelschreiber-Breite" halt eine praktischen Masseinheit .
MFG
rumpel666
laut eu ist das wirklich so...
aber geh lieber zum anderen prüfer...
gibs nen foto?
Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;)
Hab heute den Tüv Zettel bekommen.
Der Prüfer hat aber nicht wirklich geprüft, sondern sich eher auf die Felgengröße und Reifen Kombi konzentriert.
Ein Schleifen konnte ich jetzt im Alltagsbetrieb nicht feststellen.
Aber warum gerade 0,5-1cm und nicht 0,3cm mind.
Oberhalb der Felge bewegt sich doch der Reifen in der Regel nicht?
Oder doch?!
Fotos vom eingefederten Zustand?
Nein leider nicht.
Bearbeitet von: blackravn am 01.07.2010 um 22:22:33
mir gings eher um die radabdeckung oben^^
Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;)
Ich mach heut nene paar Fotos. :)
Bei 34 Grad ist das ja ne schöne Sache :)