is das für den besuch der FOS? also 12 Jahrgang zur erlangung der fachhochschulreife?
dann ist das schülerbafög und das musst bei der stadtverwaltung und der dort zuständigen stelle beantragen..
wohngeld und bafög geht übrigens nicht..
dafür musst das schülerbafög aber nich zurückzahlen..
infos gibts hier
http://www.das-neue-bafoeg.de/http://www.bafoeg-rechner.deBearbeitet von: plop am 21.06.2010 um 22:40:52