Zitat:
Wenn der Gutachter 4 Tage veranschlagt hat für die Reparatur, dann stehen dir nur für 4 Tage Nutzungsausfall zu.
(Zitat von: Old Men)
Schon klar. Meine Frage ist, ob die Nutzungsausfallentschädigung nachweisfrei gezahlt wird, wie z.B. die Aufwandentschädigung für Porto, Telefon usw oder ob ich nachweisen muss, dass das Fahrzeug tatsächlich 4 Tage in der Werkstatt war.