Zitat:
ich stecke gerade in einer zwickmühle:
laut Netz hat ein Arbeitnehmer eine verkürzte Kündigungsfrist von 14 Tagen. Laut Arbeitsvertrag -der von einem Anwalt erstellt wurde- jedoch "Kündgiugn täglich bis Arbeitsabschluss zum Ende des folgenden Arbeitstages zulässig".
Kann ich jetzt denjenigen zum nächsten Werkstatt kündigen?
weil ich immer lese man muss mind 14 tage frist geben?!
helft mir mal! ;)
(Zitat von: theblade)
Also ob die in die nächste Werkstatt kündigen kannst, weiß ich nicht *gg* aber in der Probezeit gibt es keine Kündigungsfrist, das ja der Sinn der Probezeit
(Außnahmen können per Vertrag verinbart werden, aber wenn Du diese unterschreibst, biste auch damit einverstanden)