Erhöhung Anhängelast BMW X5 2700 auf 3500 kg (BMW X1, X2, X3, X4, X5, X6, X7 Forum)
Ich bin gerade dabei, mich in das Thema "Erhöhung der Anhängelast" bei meinem alten X5 einzulesen.
Ich habe im Schein eingetragene 2.300 kg, unten im Zusatz dann gar 2.700 kg (bei Boots-, Pferde-, Seegelflugzeug und PKW-Anhänger). Diese würde ich aber gerne jetzt generell auf 3500 kg "Auflasten".
Es existieren immer mal wieder einige Funde im Netz, die aber leider nie richtig weiterführen. So gibt es hier anscheinen drei unterschiedliche Ausführungen. bzw. Ausgangslagen (4, wenn man X5 ohne AHK dazu nimmt). Bei den einen ist eine Auflastung ein rein bürokratischer Akt (BMW mit werkseitig verbauter AHK ab 08/03 (??)), da hier die 3.5 to schon vorgesehen waren; davor ist eine Auflastung nur unter entsprechenden Bedingungen möglich (hier werden unterschiedliche VSS genannt, wie A-Getriebe, größere Räder, usw.), und zuletzt existiert hier angeblich ein Gutachten, was die Eintragung einer Auflastung bei den Problemfällen auch möglich macht. X5 ohne AHK können problemlos im plug&play Verfahren die AHK bis 3.5 to nachgerüstet werden (Nachrüstsatz Westfalia ab ca. 550,- €).
Hat hier wer schon Erfahrungen?
Danke,
brough
PS: Für die Suchmaschine Anhängerlast, Anhängelast, AHK, Auflastung, Anhänge-Last, Anhänger-Last, Zuglast, Auflastungsbescheinigung,
Bearbeitet von: brough am 14.06.2010 um 13:00:53
Hallo brough,
schau mal hier auf eBay
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Erhöhung Anhängelast BMW X5 2700 auf 3500 kg"!
Gruß
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Was ich zu dem Thema bisher gefunden habe ,war
das eben bei nachgerüsteter AHK wie auch bei mir nur
2700 kg eingetragen werden ,bei Wekseitig montierten
gleich 3500 kg ;-(
Wieso konnte bis jetzt keiner sagen .
Ich hab Benzin nicht nur im Blut ;-)))
Hallo Tankwart,
danke für den Beitrag!
Mittlerweile bin ich schon echt der Fachmann, was die Anhängelast bei den alten X5 betrifft :-) !
Deine Information ist leider so nicht richtig, bzw. mir liegen anders lautende Informationen vor! Neue Nachrüstungs-AHK sind eigentlich problemlos auch für 3,5 to möglich, bzw. mittlerweile schon fast nicht mehr anders zu bekommen! Einzige Ausnahme: anscheinen können Grauimporte oder US-Modelle nicht nachgerüstet werden..... warum, k.A., ist mir aber hier auch nicht so wichtig.
Das geht entweder direkt über BMW, wobei man hier sich dumm und deppert zahlt (->
http://www.bmw.de/de/de/owners/accessories/accessoryfinder/finder.html) - oder direkt beim Original-Zulieferer WESTFALIA (d.h., in jede werkseitig verbaute AHK ist eine Westfalia AHK!), wo man mehr als die Häfte spart! (->
http://www.westfalia-automotive.de/index.php?id=54&L=0). Wie gesagt, es ist die identische AHK! Einbau ist praktisch mehr oder weniger plug&play, wer sich etwas mit dem Schrauben auskennt, und auch einen Drehmonentschlüssel zu bedienen weiss, könnte das selbst machen; ich rate aber immer zu einer guten, freien Werkstatt, mit einem netten, verlässlichen Meister, das sollte man sowieso mit einem Fahrzeug dieses Alters haben, und dort kann die mitgebrachte (oder lasst dem Meister die paar Euro verdienst und ihn bestellen) AHK verbauen lassen, sollte laut meinen Informationen nicht länger als 1 1/2 Stunden dauern. BMW gab mir als Arbeitszeit 1 Std. an.
Alternative ist auch ein großes Auktionshaus, dort werden diese noch billiger angeboten, was ich bisher gesehen habe! Aufpassen, wenn Ihr vergleicht, bitte aufapassen, meist wird nur die Kupplung ohne Elektikangeboten!
Und da ich nicht glaube, dass die AHK sonderlichem Verschleiß unterliegt, einfach mal die örtlichen Verwerter (bzw. wieder das Auktionshaus, Anzeigenseiten/zeitungen, usw) durchgehen, und dort sein Gesuch hinterlassen, das Ding ist schnell ausgebaut, bringt gutes Geld, neue Schrauben her, und man hat eine AHK, die den Vergleich mit einer neuen nicht scheut! Wobei ich - zumindest hier im Süden - davon ausgehe, daß sowieso mehr als 75 % der X5 AHK noch nie einen Hänger gesehen haben - meist wurde die Kugelkupplung noch nie angesteckt (die meisten "Damen" wissen gar nicht, dass sie eine haben!) -> Vorsicht bei Heckschaden-Schlachtautos!
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sese
08.05.2012 | 21:47:29
Hey, ich grabe den Thread hier noch mal aus.
Was genau muss denn nun getan werden, wenn man z.B. einen X5 E53 4.8is mit AHK ab Werk hat, um auch tatsächlich 3,5 Tonnen ziehen zu dürfen?
Danke euch!
oha, da sollte ich echt mal ein wiki machen.......
also:
a) checken, welche stützlast und d-wert du hast, die müssen..... ähhhh.... glaube das waren 15 und 120 kg??? sein. wenn du die hast, dan kannst du entspannt auflasten, nur musst du noch reifengrösse anpassen, müssen mind. 18 zoll reifen sein.
b) wenn werte nicht passen, musst du anhängerkupplung nachrüsten, also eine andere haben. wenn das umgebaut ist, wie bei a) dann einfach zum tüv, und dann umlasten. oder mann muss gar nicht mal zum tüv, ich habe das aber damals gemacht, musste eh dahin.....
sese
08.05.2012 | 22:39:52
Verstehe ich das richtig, dass man nicht einfach das Zugfahrzeug auflasten kann, sondern nur eine bestimmte Kombination aus Zugfahrzeug und Hänger?
Ich würde die Werte ja gerne nachschauen, aber zum jetzigen Zeitpunkt habe ich noch kein Zugfahrzeug. Es gibt zwei Möglichkeiten: Meinen 330i verkaufen und X5 4.8is kaufen (wenn er auf 3,5 Tonnen auflastbar ist) oder 330i behalten und Cherokee Limited kaufen.
Hintergrund ist der, dass ich ein Zugfahrzeug brauche, um gewerblich große Lasten ziehen zu können.
Hi,
wir haben einen x5 4,4.
Also, ich schreib´ jetzt einfach mal den ganzen Zums, der bei uns im Schreiben
drinnen steht:
Bestätigung über Erhöhung der gebremsten Anhängerlast
Max. 3,5 t bis 12 % Steigung. Gesamtgewicht der Fahrzeugkombi 6320 kg.
Voraussetzungen:
1. BMW Anhängerkupplung, Prüfzeichen E13 00-0552
2. Ausnutzung der max. zul. Deichselstützlast von 150 kg
3. Höchstgeschwindigkeit im In- u. Ausland max. 80 km/h.
4. Bereifung am Zugfahrzeug mind. 19 Zoll.
5, Aktivierung der Schlingerkennung in der DSC
6, Reifendruck am Zugfahrzeug vorn 2,5 bar; hinten 3,0 bar
7. Niveauregulierung
So, hoffe ich konnte dir damit helfen.
V G
Claudia
sese
11.05.2012 | 21:04:32
Hey das ist ja geil!
Wenn man diese Kriterien alle erfüllt, muss man nur noch zum TÜV fahren und sich das bestätigen lassen?
Nö, TÜV Vorfahrt brauchten wir nicht mehr.
Der x5 mit dem 4,4 l Motor wurde mit
Originalteil und sämtlichem Arbeitsaufwand
für 900 Euro verbaut.
Hier muss ich mal ganz ehrlich sagen:
besser geht es nicht mehr.
PS:ich kann jetzt hier natürlich nicht posten,
was evtl. der 4.8 noch brauchen würde, was
wir nicht schon hätten.
War ja nur als Hilfe gedacht, und nicht dazu,
dass ich evtl. negative Meinungen bekomme.
Ich möchte doch nur helfen!
Sry
Ja, TÜV fahren ist im Grunde nicht nötig, die Unterlagen alleine berechtigen zum Ziehen von Hängern bis 3.5 to.
Aufpassen! Es ist eine bestimmte Anhängerkupplung nötig! Es muss beides gewechselt werden, Träger als auch Haken!
Ich habe beides noch hier liegen, habe es nie geschaft, das in eBay einzustellen, daher: wer es braucht, macht mir ein Angebot! Ansonsten werde ich das auf eBay einstellen.
PS: Niveauregulierung steht bei mir nicht im Schreiben von BMW....
Bearbeitet von: brough am 08.07.2012 um 09:26:17
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HSD
25.03.2014 | 09:42:44
Servus Leute hab mich jetzt auch zu dem Thema schlau machen müssen das ich mit meim dicken 3,5t ziehen darf. Also es muss aufjedenfall im Fahzeugschein eingetragen werden. Dazu benötigt ihr die Beschreibung der AHK die auf 150kg stützlast und 3,5t zugelassen ist. Dann benötigt ihr einen Schrieb von BMW der bestätigt das ihr mit dem X5 E53 3,5t ziehen dürft bzw. was gefordert ist das ihr es dürft. Hab auch lange gesucht keiner konnte mir eine richtige auskunft geben, der freundliche bei uns nicht, die Niederlassung in Stuttgart nicht, selbst von BMW direkt warte ich immernoch auf Antwort. Letztendlich bin ich dann selbst fündig geworden. Im Preiskatalog stand 10/04 vom X5 E53 ist unter der Sonderaustattung die Anhängelasterhöhung auf 3,5t für 110 Euronen erhältlich. Da steht auch drin welche Voraussetztungen am Fahrzeug dafür gegeben sein müssen. Diese PDF ausdrucken und zu den Freunden vom TÜV Dekra oder sonstigen fahren und die erhöhte Anhängelast eintragen lassen dann seid ihr auf der sicheren Seite auch mit großen Hängern =)
sese
25.03.2014 | 10:34:26
Hast du diese PDF zufällig griffbereit?
Mittlerweile habe ich mir einen E53 4,6is zugelegt, so wie ich es im Eingangspost (der ja auch schon lange her ist) erwähnt habe. Nachgerüstet habe ich die originale Westfalia Kupplung (was übrigens sehr einfach war), die bis 3,5 Tonnen Anhängelast zugelassen ist. Eintragen lassen habe ich bisher nichts, weshalb wohl die Anhängelast im Fahrzeugschein gilt (die ja immer standardmäßig im Schein steht, unabhängig von Werkauslieferung mit oder ohne AHK). Um die Auflastung habe ich mich also noch nicht gekümmert.
Was ich allerdings versucht habe, war die 100 km/h Zulassung meines Anhängers. Ich habe mir den Rolls Royce unter den Fahrzeuganhängern, einen Fitzel mit 3,0 t zulässigem Gesamtgewicht gekauft. Aus technischer Sicht hätte mir mein TÜV-Prüfer ohne weiteres die 100 km/h Zulassung gegeben, was er aber aus der Kombination der zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger nicht darf. Ich kenne die genauen Zahlen nicht mehr, aber die zGG von Anhänger und X5 dürfen in der Summe den Wert x nicht übersteigen. Um 80 km/h fahren zu dürfen, muss man entsprechend den X5 und/oder den Anhänger ablasten, was in meinem Fall (ich transportiere nur Autos auf dem Hänger) aber Schwachsinn wäre, weil ich dann nur noch kleine Autos (bis max. 1,4 Tonnen Leergewicht) zuladen dürfte.
Welcome to Germany ;)
HSD
25.03.2014 | 10:51:22
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Hallo zusammen,
Vermutlich kann mir niemand meine Frage beantworten bzw. erklären was es soll das man beim Auflasten auf 3,5 to unbedingt 19' Felgen braucht.
Irgendwer meinte wegen der Bremsbelüftung aber das kann ja wohl nicht wirklich ernst gewesen sein, oder ?
sese
12.09.2014 | 08:02:58
Durch die kleinere Reifenflanke bei größeren Felgen hast du weniger Wankbewegungen des Fahrzeugs. BMW stellt 19 Zoller als Bedingung dafür, dass sie dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen und du die Auflastung beim TÜV eintragen lassen kannst.
Hinweis:
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cray1
01.09.2025 | 10:24:38
Hallo Zusammen,
der letzte Beitrag ist ein weniger länger her genau zu sein ein Jahrzehnt, doch ich habe leider das Problem, dass BMW mir nicht weiterhelfen will bzw. mich nicht versteht. Hat evtl. jemand die Möglichkeit, mir dieses Schreiben zukommen zu lassen ?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung würde mir ungemein weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus
VG
Cray
Bearbeitet von: cray1 am 01.09.2025 um 10:25:49
uli07
01.09.2025 | 14:00:13
Du brauchst nicht zwangsläufig eine Freigabe von BMW.
Geh zu einem der Auflastungen anbietet. Der kontrolliert ob die AHK die 3500 Kg "verträgt" und lastet den auf wenn der als SUV angemeldet ist und der ausreichend motorisiert ist. Dann ist BMW allerdings aus der Gewährleistung raus die es bei dem Alter des Fahrzeugs sowieso nicht mehr gibt.
Gruß Uli
Hallo,
das war ursprünglich mal mein Thema hier, leider habe ich den Wagen nicht mehr, aber ich muss mal schauen, evtl. habe ich doch noch irgendwo die Unterlagen dazu.....
cray1
03.09.2025 | 20:14:33
Hi
Danke für eure antworten
Ich werde mich demnächst mal zum tüvsüd begeben und dort nachfragen was alles gebraucht wird, das müssen doch schon so viele menschen gemacht haben.
Aber ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand die Unbedenklichkeitsbescheinigung trotzdem zukommen lassen kann
Ich zahle gerne auch etwas dafür :)
Danke im Voraus
Vg
Cray
Hinweis:
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Hallo Wie kann ich nun beweisen das mein e53 diese SA233 hat und nicht eine andere?Ich habe gelesen das es die E13 00-0552 Anhängerkupplung sein soll, aber wie kann ich das dem Prüfer zeigen? Danke im Voraus