Zitat:
Hi Syndikatler,
habe vor ca. 1 Monat schon über meinen Verkehrsunfall berichtet.
Nun ist es soweit und die Versicherung hat schon nen Teil überwiesen.
Ich lasse den BMW selbst reaparieren und möchte nach Gutachten ausbezahlen lassen.
Bin jedoch unzufrieden, da es meines erachtens zu wenig ist...
Seht selbst, mal zur Verdeutlichung:
Laut meinem Gutachter
Wiederbeschaffungswert 7000€
Restwert 1500€
Schaden ohne MwSt 6400€
Schaden mit MwSt 7600€
Soviel dazu, ist ja kein Totalschaden da es nicht über den 130% liegt, richtig??
So nun zahlt die AXA Versicherung wie folgt:
Wiederbeschaffungswert 6829€
abzügl. Restwert 1500€
Ausgezahlt werden somit 5329€
Ich dachte ich habe ein anrecht auf den Schaden abzügl MwSt also 6400€
Weshalb wird der Restwert hier abgezogen? Ist doch wie gesagt kein Totalschaden oder??
Muss nochmal mit meinem Anwalt darüber reden aber wollte mich vorerst mal hier informieren.
Vielen Dank schonmal
Gruß Semih
(Zitat von: Samuel)
Die 130%-Grenze gilt aber m.W. nach nur, wenn du den Schaden tatsächlich und vor alllem belegbar instandsetzen lässt. Tust du das nicht, ist und bleibt dein Fall ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Du kannst natürlich auch dein Unfallfahrzeug der Versicherung (bzw. deren Verwerter) zur Verfügung stellen. Dann bekommst du die komplette Schadensumme ausgezahlt.