Zitat:
Wie ist das nun mit dem Vermieter, das müsste doch seine Versicherung regeln können? Denn mir kann man nach so kurzer Zeit sicher keinen Vorwurf machen, falsch gelüftet usw.
(Zitat von: kiese)
Wen man die Kosten für den Schaden an der Wohnung in Rechnung stellen muss sollte nicht dein Problem sein. Das muss dein Vermieter mit dem Vormieter klären. Aber lass dir auf jeden Fall vom Vermieter den Schaden als Nachtrag im Übergabeprotokoll schriftlich bestätigen. Somit kann dich später wegen der Wohnung niemand anpinkeln.
Wegen der Küche selbst wirst du wohl Pech gehabt haben. Wie du schon selber sagtest wird da dem Verkäufer kein Schuld nachzuweisen sein.