Zitat:
(bei Umzug verlängert sich die Vertragslaufzeit erneut um 24 Monate!).(Zitat von: a_stuebinger)
Zitat:Zitat:
(bei Umzug verlängert sich die Vertragslaufzeit erneut um 24 Monate!).(Zitat von: a_stuebinger)
WTF?! auf welcher rechtlichen Grundlage denn? steht das in den AGBs? evtl mal vom Anwalt prüfen lassen sofern Rechtsschutz ohne SB besteht. Das kanns ja wohl echt nicht sein!(Zitat von: theblade)
Zitat:
So etwas gibts in der heutigen Zeit leider immer öfter da überall Preise gedrückt werden und das hat seine Folgen!
Aufpassen müsst ihr auch bei so genannten UMTS Flats, häufig werden die mit voller UMTS/HDSPA Speed angeboten aber nach einer Datenmenge von 500MB im Monat ist Schluss und der Privider senkt die Übertragungsrate auf GPS GEschwindigeit!
Das ganze für 10-20€ im Monat find ich echt schwach!(Zitat von: Fresh Prinz)
Zitat:
um das mitzuteilen meldest du dich hier an?(Zitat von: angry81)
Zitat:
richtig das ist vollkommener schwachsinn! aufgrund wohnungswechsel hast du ein sonderkündigungsrecht wenn der anschluss am neuen wohnort nicht verfügbar ist. wie es nun ist wenn der anschluss dort einfach schon belegbt ist weiß wohl nur nen anwalt
(Zitat vonb-mw-323)
Zitat:Zitat:
richtig das ist vollkommener schwachsinn! aufgrund wohnungswechsel hast du ein sonderkündigungsrecht wenn der anschluss am neuen wohnort nicht verfügbar ist. wie es nun ist wenn der anschluss dort einfach schon belegbt ist weiß wohl nur nen anwalt
(Zitat vonb-mw-323)
Na klar kannst du vom Sonderkündigungsrecht gebrauchen machen, die Entschädigung blechst du aber trozdem!
Wie ich schon gesagt hab einfach mal die AGB´s der Provider Lesen!
Hier zB: ein Auszug von M-net:
M-net bezieht sich dabei auf dem Punkt 5.5 ihrer AGB:
"Ist der Kunde aus einem in seiner Person liegenden Grund an der Nutzung der vertraglichen Leistungen gehindert (z.B. Umzug) oder wurde der Zugang zu den vertraglichen Diensten von M-net berechtigt ganz oder teilweise gesperrt, bleibt der Kunde bis zum Ablauf der Vertragsdauer zur Weiterentrichtung des vereinbarten monatlichen Bereitstellungsentgelts abzüglich der M-net hierdurch ersparten Aufwendungen verpflichtet. Die Zahlungspflicht entfällt, soweit M-net den Anschluss an einen neuen Kunden am gleichen Ort überlässt. Der Kunde kann einen anderen Kunden am gleichen Ort stellen, an den der Anschluss überlassen wird"
Da kannst du dich auf den Kopf stellen und mit den Ohren schlackern, bring dir nur nichts ;)
Bearbeitet von: Fresh Prinz am 01.06.2010 um 14:55:35(Zitat von: Fresh Prinz)
Zitat:
Warum meldet man sich am 01.06.10 in einem BMW Forum an und postet dann als einzigen und ersten Thread sowas?