Zitat:
Auch im Kreisverkehr gelten die Regeln des § 9 StVO beim Ausfahren, da der § 9a StVO lediglich Vorschriften über das Verhalten beim Einfahren und beim Vorhandensein einer Mittelinsel definiert. Folglich muss bei der Ausfahrt der Fahrtrichtungsanzeiger rechtzeitig betätigt werden, damit sich der andere Verkehr darauf einstellen kann (KG vom 27.08.2007, 12 U 141/07).
(Zitat von: BmW-MoGuL)
Das ist mal Theorie und Praxis.
Beim reinfahren darf ich nicht blinken.
Beim rausfahren muss ich blinken. (am besten sollten die Blinker drei mal aufleuchten)
^^Das ist bei vielen Kreisverkehren gar nicht möglich, außer man bleibt drinnen stehen.
Deshalb hat es sich eingebürgert beim reinfahren zu blinken, wenn man bei der nächsten Gelegenheit gleich wieder rausfährt.