Hmm also gesetzlich würde ich sagen - leider pech für dich :(
Heißt es nicht: Warenschulden sind gesetzlich im Zweifel HOLSCHULDEN?
Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen so reist die Ware auf Gefahr des Käufers..
Der Käufer trägt somit das Transportrisiko...
Hättest somit gleich prüfen müssen, ob alles in Ordnung.. Nach Übergabe des "Spediteurs" z.B. geht die Gefahr über dich!!
Anders könnte man aber auch sagen: Einseitiger Handelskauf - Verbrauchsgüterkauf - siehe hier
Beweislastumkehr^^ Das würde eher passen oder??
Schönen Gruss
Bearbeitet von: BMW-4-LIFE am 07.05.2010 um 23:26:27