Hab mir gerade Gedanken gemacht, da ich kürzlich meinen Wagen in einer sog. "Selbstwasch" bzw. "Münzwaschanlage" gewaschen hab. Dort steht ja immer sinngemäß das Handwäsche untersagt ist und das bei Benutzung von selbstmitgebrachten Reinigungsmitteln die Kosten für eine Entsorgung in Rechnung gestellt werden...
vorweg: ich selber nehm oftmals einen Eimer mit Schwamm mit und wasch dort trotzdem selbst, da dort mit den Toilettenbürsten für mich kein befriedigendes Ergebnis zu erzielen ist...
hab aber schon oft erlebt, das dort auch Fremdreinigungsmittel benutzt werden
wie sieht es eigentlich mit der Durchsetzbarkeit aus? Ich meine es muss ja irgenwie nachweisbar sein, das ein entsprechender Reiniger benutzt wurde..qasi auf "frischer Tat"
also ich hatte damit nie probleme denn ich habe einfach gefragt ob ich meinen eimer sowie schampoo mitbringen kann. dafür aber die felgen mit der bürste mache und das auto auch dann mit dem druckreiniger abdampfe. er nörgelte kurz rum und sagte dann ok mach.
Carpe Diém
Fehlende Leistung wird durch Wahnsinn ersetzt
Man kann ein Auto nicht wie einen Menschen behandeln, ein Auto braucht Liebe.(Walter Röhrl)