Zitat:
Hi,
ja, ist in etwa das was ich meine. Angenommen ich bringe ein Teilegutachten mit z.B. von Spurplatten...dort ist bei H&R festgehalten bis zu welcher ET verbreitert werden darf.
Bearbeitet von: Taze am 28.04.2010 um 19:48:31
(Zitat von: Taze)
H&R hat dann für dieses Fahrzeug ein Teilegutachten machen lassen und vorallem auch bezahlt! Sind die H&R Distanzen drin, egal wie stark die sind und wenns nur 3mm sind, hast du diesen Nachweis und kannst ihn auch legal verwenden!!
Nimmst du jetzt z.B.den billig FK-Schrott, die keinerlei Gutachten über die 2% Grenze machen lassen, und daher natürlich wesentlich billiger anbieten können und verwendest dafür das H&R Gutachten ist das "Diebstahl geistigen Eigentums" und der Sachverständige ders damit so einträgt kann dafür sogar angezeigt werden!!
Rein vom technischen her ist das klar, egal wie ich auf die ET komme, Felgen,Distanzscheiben egal was, es ist nachgewiesen und sollte daher halten!! Die andere Seite ist das rechtliche!!