Zitat:
Hi,
ich würde ganz anders an die Sache rangehen.
Das Geschäft lief über Ebay als Plattform ab.
Ebay bietet einen Käuferschutz, sofern mit PayPal bezahlt wurde.
Kein PayPal, kein Käuferschutz...
Und zur Frist - vom Anwalt?
Kannst Dir ein Ei drauf pellen.
Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt, solltest Du reagieren und fristgerecht (!) widersprechen.
Wo sitzt der Empfänger des Pakets?
Wenn der weit genug weg wohnt, wird der wegen 50€ keinen Aufriss machen.
Geklagt wird beim Verkäufer, also an Deinem nächsten Gerichtsstand.
Bis dahin würde ich den Anwalt freundlich auf den Ebay-Käuferschutz hinweisen und ihm zu verstehen geben, das er Dich in Ruhe lassen soll.
Also ganz ruhig bleiben und nicht gleich in die Hose scheißen, nur weil einer "ANWALT" im Briefkopf stehen hat...
Ciao - Carsten
(Zitat von: cxm)
Du hast als Käufer gewisse Rechte in Deutschland. Dazu gehört, daß Du die Ware die Du kaufst auch bekommst. Das hat mit Ebay nichts zu tun. Zu sagen "Kein PayPal, kein Käuferschutz, Pech gehabt." ist Quatsch. Es gibt auch ausserhalb von Ebay Gesetze und Regeln und die kann der Käufer hier auch problemlos durchsetzen, so wie ich das sehe.
Warum soll da ein Mahnbescheid kommen? Jeder Brief vom Anwalt kostet Geld und am Ende steht ne Verhandlung, die nochmehr Geld kostet. Also würde ich schon auf die Fristen reagieren, die mir der Anwalt setzt.
Wo der Gerichtsstand ist, ist in diesem Fall auch egal. Keine der Parteien wird bei so einem kleinen Streitwert und mit komplett schriftlicher Korrespondenz persönlich zur Verhandlung erscheienen müssen. Niemandem würde eine persönliche Befragung im Gerichtssaal weiterhelfen, alles ist sowieso schriftlich festgehalten.
Geringfügigkeit gibts übrigens nicht, soweit ich weis. Wir sind hier im Zivilrecht. Da kannst Du auch einen Cent einklagen, wenn Du möchtest.
Zum Thema:
Wenn Du nicht beweisen kannst, daß Du das Paket abgeschickt hast, hast Du ganz schlechte Karten. Ist leider so. Dann hast Du drei Möglichkeiten: Entweder darauf hoffen, daß er nicht vor Gericht geht, zahlen oder Dich mit Ihm einigen (Ersatzlieferung z.B.).
Bearbeitet von: Stefan177 am 28.04.2010 um 23:34:52