arbeitnehmerrecht kündigungsfrist? (Geplaudere Forum)
So mal was neues zum Thema:
Vorab die Facts zum Arbeitsvertrag:
geschlossen im Mai 2010
1 Monat Kündigungsfrist
schriftliche Sondervereinbarung zum Arbeitsvertrag im Juni 2011:
Kündigungsfrist 6 Monate für beide Seiten
Ich bin momentan im Möbelhandel als Verkäufer angestellt.
Dort verdient man sein Geld über Fixum + Provision.
Da ich aus dem kaufmännischen Bereich komme und auch eine Weiterbildung als Handelsfachwirt besitze, war mir das auf Dauer zu wenig.
In den letzten Monaten wurde es immer unerträglicher, da ich einfach keine Lust aufs Verkaufen habe.
Somit habe ich mich auf die Suche nach einem neuen Arbeitgeber im Handel gemacht und wurde fündig.
Natürlich soll es bei ihm mit der Arbeitsaufnahme so schnell wie möglich gehen.
Ich habe somit zum 16. Januar zugesagt und nach dem Gesetz am 12.12.2011 zum 15.01. 2012 gekündigt.
Allerdings war für mich im alten Unternehmen eine Filialleitung im vorgesehen.
Somit wurde ich vom Chef angerufen und mir wurde erklärt, dass er das nicht versteht, weil doch eben diese Position für mich bereit stand. das wusste ich aber vorher noch nicht.
Er sagte auch, dass er mir keine Steine in den Weg legen wird.
Er nannte mir die neuen Konditionen und ich bat um Bedenkzeit.
Nun habe ich am 02.01.2012 meine Entscheidung gegen das alte Unternehmen bekannt gegeben.
Heute war der Chef persönlich da und überreicht mir ein Schreiben in dem zu entnehmen ist, dass die Kündigungsfrist eingehalten werden muss und sie auf eine Weiterbeschäftigung bestehen.
Er sagte, bis er jemanden neues gefunden hat muss ich mindestens bleiben.
Und wenn ich einfach aufhöre schaltet er einen Anwalt ein und verlangt Schadenersatz sowie eine einstweilige Verfügung.
Auf seine Aussage, er würde mir keine Steine in den Weg legen, habe ich ihn angesprochen.
Da meinte er nur, dass er nicht an unsere Sondervereinbarung gedacht hat.
Ich sagte, dass es im Verkauf doch nichts bringen würde unmotivierte Mitarbeiter halten zu wollen.
Das war ihm egal. Ich muss bleiben.
Habe ich irgendeine Chance da raus zu kommen.
Eventuell durch eine außerordentliche Kündigung aufgrund zurückgehender Umsätze?
Außerdem verstösst das Untehmen in mehreren Bereichen gg. das Arbeitsgesetz. Nur ein paar Beispiele:
- generell darf an Samstagen nur mit Genehmigung unter Antrag in bestimmten Monaten frei gemacht werden.
Ich hatte in 20 Monaten keinen Samstag frei.
- 6 Monate Urlaubssperre jedes Jahr (immer die gleichen Monate)
- bis heute keine Jahresurlaubgenehmigung aller Mitarbeiter
und vieles weitere.
Ich denke auch hier kann man gegen den Arbeitgeber klagen. Aber das will ich gar nicht.
Ich will nur weg ohne Stress.
Man kann meine Arbeit doch nicht einklagen, oder?
Ist denn Schadenersatz in dieser Branche möglich?
Besteht Möglichkeit einer fristlosen Kündigung?
Ich danke fürs Lesen und die eventuellen Antworten.
Werde den Weg zum Anwalt suchen müssen. Aber vielleicht kann mir trotzdem noch mal jemand helfen.
Viele Grüße
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Hallo Heckpropeller,
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Gruß
mikV8
08.01.2012 | 11:20:32
Wenn ich das richtig sehe, hat sich nun alles so ergeben, wie ich es vorausgesehen habe.
Da bei jeglicher Aktion, die du nun startest, dein AG weiß, worauf du hinaus willst, wird es jetzt natürlich schwer, dort raus zu kommen.
An solchen Stellen ist ein AG dann immer sehr prinzipiell, koste es was es wolle. Man glaubt gar nicht, wie viel Geld manche AG in die Hand nehmen, nur um einem AN noch eins auswischen zu können.
Ich würde an deiner Stelle erst einmal aufhören bei den Dingen mitzuspielen, welche offensichtlich rechtswirdrg sind. Hier wird der AG nen Teufel tun dich dazu mittels Anzeige etc. zu zwingen.
Dann hin und wieder die Gesundheit schonen und nicht mit Anzeichen einer Krankheit "auf Arbeit schleppen" ;-/ .
Urlaub zu ungünstigen Zeitpunkten einreichen und bei Nichtgenehmigung durch den AG über das Arbeitsgericht mittels einstweiliger Verfügung durchdrücken -> Arbeitnehmerinteressen haben bei der Terminierung des Urlaubs berücksichtigt zu werden und mit den 6 Monaten Urlaubssperre mutet man den AN's schon mehr als genug zu. Auch aus diesem Grund, wird der AG hier wahrscheinlich nicht zu viel Wind machen.
GANZ WICHTIG: Rede schnellstens mit deinem neuen AG und schildere ihm die Situation. Du kannst nur hoffen, dass dieser Verständnis zeigt und dir eine spätere Möglichkeit einräumt. Eventuell bietest du an, dort bereits, nach den dir zur Verfügung stehenden zeitlichen Möglichkeiten, zeitweise zu arbeiten. Damit bist du dann zum richtigen Beginn bereits eingearbeitet und dies zu Bedingungen, die dem neuen AG nicht sonderlich weh tun sollten.
Auf ein eventuelles Wettbewerbsverbot in deinem jetzigen AV kannst du sch...en. Was will dein AG tun? Dich entlassen? :-) Eine Schadensersatzpflicht gibt es dort nicht bzw. ist diese einfach nie bezifferbar und nachweisbar.
Sollte sich natürlich die Situation so entwickeln, dass dein neuer Job jetzt flöten geht, dann müsstest du dir nochmal überlegen, wie du dich mit deinem jetzigen AG stellst!
Notfalls einfach wieder nach was neuem umschauen. Der Arbeitsmarkt gibt derzeit einiges her, wenn auch vorübergehend erstmal zu schlechteren Bedingungen, wenn das im Hinblick auf die derzeitigen Bedingungen überhaupt geht.
Gruß
Mirko
Tipp:
Also ich würde jetzt straight way mit dem Arbeitsvertrag zum Anwalt gehen!
Es reicht evtl. schon, wenn der einen kleinen Brief an den AG schreibt.
Wie gesagt ist Arbeitsleistung nicht einklagbar. Er kann Dich also nicht zum Weiterarbeiten zwingen.
Ich glaube kaum, dass Dein Arbeitgeber es schafft, einen Schaden nachzuweisen, den er explizit Deiner Person zuordnen kann (das wäre Voraussetzung).
Das sind vermutlich alles leere Drohungen, Du siehst ja an der Sache mit der Leitungsposition, dass der jetzt einfach etwas zockt, um Dich mit Tricks zu halten.
Wenn im Arbeitsvertrag Sachen stehen, die nicht legal sind, dann hat der AG ohnehin ganz schlechte Chancen.
Und ich würde jetzt NICHT gleich mit dem neuen Arbeitgeber reden, denn den kannst du dann nämlich eh vergessen: Dann weiß der, dass Du Dich nicht an die Kündigungsfrist hältst, und wird an Dir nicht mehr sehr interessiert sein.
Geh jetzt erst mal zum Anwalt - für Arbeitsrecht!
Grüße
ChrisH
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"
Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
Danke ihr beiden.
Ist echt verzwickt.
Mich würde es auch interessieren, ob es in D überhaupt möglich ist den Mitarbeiter mit hohen Schadensummen zu belasten.
Ich hoffe halt, dass mir die fristlose/außerordentliche Kündigung "weiterhilft".
Gründe sind ja da. Aber ob die halt genügen. Sie müssten ja auch in letzten 2 Wochen passiert sein.
Der neue Arbeitgeber könnte mich ja auch zur Kasse beten, da ich vor Arbeitsbeginn nicht kündigen darf. (Das Unternehmen hat einen 17 Seiten Arbeitsvertrag/-vereinbarung.
Der Arbeitsvertrag vom alten AG ist selber formuliert ohne Klauseln und Paragrafen.
Das ist positiv denke ich.
Nur 1 Din A4 Seite. Mehr nicht.
Zitat:
Und ich würde jetzt NICHT gleich mit dem neuen Arbeitgeber reden, denn den kannst du dann nämlich eh vergessen: Dann weiß der, dass Du Dich nicht an die Kündigungsfrist hältst, und wird an Dir nicht mehr sehr interessiert sein.
Der Meinung bin ich auch.
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Also wenn Du beim neuen Arbeitgeber eine Probezeit hast, dann gilt die glaube ich immer für beide Seiten, sonst wärst Du benachteiligt.
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"
Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
mikV8
08.01.2012 | 19:29:14
Natürlich gilt die Probezeit für beide Seiten, so dass aus dieser Richtung kein Ärger droht.
So
Zitat:
Zitat:
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Und ich würde jetzt NICHT gleich mit dem neuen Arbeitgeber reden, denn den kannst du dann nämlich eh vergessen: Dann weiß der, dass Du Dich nicht an die Kündigungsfrist hältst, und wird an Dir nicht mehr sehr interessiert sein.
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Der Meinung bin ich auch.
würde ich das allerdings nicht sehen.
Am Ende führt kein Weg daran vorbei, mit dem neuen AG zu reden.
Zum geplanten Arbeitsbeginn einfach nicht zu erscheinen, ist sicherlich der schlechteste Weg.
Meine Worte waren auch nicht, dass man beim neuen AG rüber bringfen soll, dass man sich NICHT an die Kündigungsfrist halten will, sondern, dass man nach einer gemeinsamen Lösung für die nun entstandene Situation suchen soll. Der einzig fade Beigeschmack wäre, dass man dort dann den Eindruck erwecken könnte, dass man die Verträge in denen man steckt nicht wirklich kennt.
Bei einer so kurzfristig erhaltenen Vertragsänderung sollte dies aber rüber zu bringen sein.
Ich befürchte einfach, dass bei den vorliegenden Fakten auch ein Anwalt nichts machen kann.
Die Gesetzlichkeiten sind hier halt nicht mal einfach auslegbar...
Gruß
Mirko
Es gibt natürlich Gesetzlichkeiten.
Habe jetzt aber auch schon auf vielen Seiten (z.B. frag-einen-Anwalt o.Ä) gelesen, dass man die Arbeit nicht einklagen kann.
Aber er kann Schadenersatz fordern. Das ist der Knackpunkt.
Und nun weiß ich nicht, ob dies in der Branche möglich ist.
Und meine Hoffnung ist halt noch die fristlose. Weil der derzeitige AG in mehreren Punkten gegen das Arbeitsgesetz verstösst.
Ich wünsche mir irgendeine Chace da unbeschadet herauszukommen. =)
Ich halt auf jeden Fall die jenigen, welche sich für den Fall interessieren, auf dem Laufenden.
Grüße und Danke!!!
Tobi
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Hallo Tobias,
erstmal Glückwunsch zur neuen Stelle.
Schade dass das alles dennoch ein Dilemma darstellt.
Ich will hier keine Grundsatzdiskussion lostreten, dennoch
muss einiges geklärt werden.
Grundsätzlich: Arbeitsleistung ist von Seiten des Arbeitgebers
(AG) einklagbar. Dafür gibt es klare Paragraphen. Auch wenn diese
Klagen in der Praxis selten sind.
Die sog. Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers (AN) liegt
in der Erbringung der Arbeitsleistung. Handelt der AN zuwider,
kann es eine Vertragsstrafe zur Folge haben.
Wenn eine Klage angestrebt wird, und du einen Anwalt mit deiner
Vertretung beauftragst, dann kostet dich das Geld. Im Arbeitsrecht
ist es so, das jede Partei die Kosten selbst trägt. Auch dafür gibt
es klare Gesetze. Es ist nicht so wie beispielsweise bei einem
Kaskoschaden aus dem Verkehrsrecht, das die "Verliererpartei" die
Kosten zu tragen hat.
Zusammenfassend: Verklagbar ist fast alles. Einklagbar ist viel.
Was am Ende dabei heraus kommt, steht auf einem anderen Blatt.
Und selbst ein- und derselbe Fall kann von Gericht zu Gericht
unterschiedliche Urteile zur Folge haben. Letztendlich sind zwei
Kostenfaktoren sicher: Die der Zeit und des Geldes.
"Das Arbeitsrecht ist neben dem Steuerrecht eines der
dynamischsten Rechtsgebiete." Das hat ein Professor für
Arbeitsrecht gesagt. Ich kann mich an seinen Namen nicht mehr
erinnern, seine Aussage bewahrheitet sich aber mit jedem
Urteil das gesprochen wird. Schon alleine die Unterschiedlichen
Deutungen gleicher Sachverhalte zeigt, das man nicht
pauschalisieren kann.
Je nachdem wie hart dein aktueller AG seine Schiene fahren will,
so variabel sind die Wege welche die ganze Angelegenheit gehen kann.
Somit bleiben alle Schätzungen und Vermutungen nur das was sie sind:
Schätzungen und Vermutungen.
Freundliche Grüsse
Bardock
mikV8
08.01.2012 | 19:57:01
Das wäre jetzt echt der einzige "Kniff", dass man, auf Grund ungesetzlicher Arbeitsbedingungen, fristlos kündigt. Hoffentlich gibt es hier schriftliche Nachweise der Ungesetzmäßigkeiten.
Hier halten sich solche AG nämlich immer sehr bedeckt, da sie genau wissen, was man im Zweifel NICHT darf, auch wenn es nach dem Auffliegen immer heißt " das wussten wir so nicht...".
Bin echt gespannt, was dabei raus kommt.
Hoffentlich findest du nen GUTEN ANWALT, denn davon hängt, gerade im Arbeitsrecht, sehr viel ab!
Gruß
Mirko
So, war gerade beim RA für Arbeitsrecht.
Meine Kündigung ist wirksam nach §622 Abs.1 BGB.
Verlängerung dieser Frist ist nur gültig für den Arbeitgeber.
Es sei denn es ist tariflich anders geregelt.
Ist es aber nicht... =)
Ich habe die gesetzliche Frist eingehalten und er hatte die Zeit sich Ersatz zu beschaffen.
In dieser Branche durchaus möglich. Das waren seine weiteren Worte.
Das heisst: Ich habe nichts zu befürchten.
Ich glaube ihm das jetzt einfach mal und bedanke mich bei allen Mitschreibern für die Unterstützung.
Grüße
Tobias
Bearbeitet von: Heckpropeller am 09.01.2012 um 09:44:38
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