Dieser Beitrag wurde vom Moderator ThaFreak am 14.04.2010 um 20:27:30 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.
verliert man den lappen wenn man sich andere reifen drauf gezogen hat und die nicht eingetragen hat?( also in der probezeit ) hab gehört man bekommt dafür punkte ausserhalb der probezeit wie ist es in der probezeit? mfg stefan
Bearbeitet von: ThaFreak am 14.04.2010 um 20:27:30
Es gibt eine Faustregel: Ein Aufbauseminar wird fällig bei einem Verkehrsverstoß wegen falschen Verhaltens im Straßenverkehr, den man innerhalb der Probezeit begeht, und der ein Bußgeld von mindestens 40 Euro zur Folge hat. Ab 40 Euro gibt es mindestens einen Flensburger Punkt. Und wenn es Punkte gibt, muss man fast immer zum Aufbauseminar. Darunter fallen zum Beispiel:
* Geschwindigkeitsmissachtungen ab 21 km/h über dem Limit, * Überfahren einer roten Ampel, * falsches Überholen, * Vorfahrtverletzungen, aber auch * einige erhebliche technische Mängel am Fahrzeug * Alkohol am Steuer, egal welche Menge (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!)
Achtung: Das Fahren mit einem Fahrzeug, das offensichtlich keine Betriebserlaubnis besitzt (z.B. wegen abgefahrener Reifen oder unzulässiger Bastelarbeiten am Fahrwerk), führt im Regelfall auch zur Anordnung eines Aufbauseminars - man ist ja verpflichtet, sich vor jeder Fahrt vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen. Das gilt auch, wenn einem den Wagen gar nicht selbst gehört.
Die Verkehrsverstöße werden in zwei Gruppen unterteilt: Katalog A und Katalog B (siehe unten). Begeht man EINEN Verstoß aus Katalog A, reicht das schon aus, um zum Besuch eines Aufbauseminars aufgefordert zu werden. Im Katalog B folgt beim ersten Verstoß kein Seminar, aber nach dem zweiten Verstoß ist man dann reif. In der Praxis kommen die Fälle aus Katalog B jedoch nur sehr selten vor.
Falsches Parken (wenn es nicht unbedingt vor einer Feuerwehrzufahrt stattfindet) und andere Verstöße bis 35 Euro fallen dagegen unter die Kategorie Verwarnung. Dabei erwischt zu werden ist zwar ärgerlich, aber im Vergleich mit einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat eher zum Durchatmen geeignet. Sie wirken sich auch nicht auf die Probezeit aus und es gibt keine Flensburger Punkte. Cash & Go.
Also den führerschein wirst du dadurch NICHT verlieren Sondern du musst ein aufbauseminar machen wenn du erwischt wirst. Denn wenn etwas nicht eingetragen ist kriegt man wenn man pech hat Punkte. Und wenn man punkte in der probezeit bekommt muss man ein aufbauseminar ablegen. Du kannst glücke haben und der beamte gibt dir ne mängelkarte und du musst innerhalb einer woche sie sachen eintragen lassen.. aber darauf würde ich mich nicht verlassen gruss
Hier mein 7er E66: http://www.youtube.com/watch?v=Cusj1R2b8Kw&feature=plcp
Hier mein 3er E36: http://www.youtube.com/watch?v=PmkyBMXee70&feature=plcp
Ich habe die originalen BMW Styling32 Felgen mit VA 235/45/17, HA 255/40/17. Man muss da sicher nix eintragen bei meinem E39 520i oder, weil ich befinde mich auch in der Probezeit.... Würde mich sehr über Antworten freuen.