Zitat:
und scäden müssen doch generell im kaufvertrag stehen oder irre ich mich da
und wo könnte ich mich über mein recht erkundigen
Ja,muss angegeben sein. Allerdings hat er dir das doch gesagt.
Also moralisch wäre es falsch.
Dein Recht bekommst über einen Anwalt.
Dann wird ein Gutachter eingeschaltet (dazu wird er dir raten, wenn du Zahlung vom Verkäufer verlangs).
Ansonsten würde ich aber auf Wandlung des Kaufvertrages bestehen, da Nachbesserung auch nicht in meinem Sinne wäre.
Deine Chancen sind sehr gut, aber NUR wenn wirklich im Kaufvertrag eine "unfallfreiheit" garantiert wird.