Hallo, heute hat ein LKW meinen Parkenden Wagen beim Rückwärstfahren getroffen und die Stoßstange kaputt gemacht. Habe die Polizei gerufen, die haben alles aufgenommen und mir und dem Verursacher Zettel gegeben, in dem wir Daten zur Wohnhaft, Versicherung usw angeben sollten.Der Versucher hat jedoch keine Angaben zu seiner Versicherung gemacht, sondern die Anschirft der Firma gegeben. Wie soll ich nun weiter vorgehen? Zu BMW einen Kostenvorschlag anfertigen lassen, oder einen Gutachter beauftragen? Kümmert der sich dann um den Rest, wie zB sich bei der gegnerrischen Versichung Melden usw.?
Der Gutachter kümmert sich nur um die Höhe des Schadens. Alles andere ist deine Aufgabe. Was willst du denn machen? Willst du auf Gutachten abrechnen, oder willst du den Schaden reparieren lassen? Die einfachste Lösund wäre, die Sache einem Anwalt übergeben, der alles für dich erledigt. Du könntest es auch selber machen( Zeitintensiv) und bei der Firma nach den Versicherungsunterlagen nachfragen.
Will auf Gutachten abrechnen. Wenn ich es alleine mache, brauche ich die gegnerische Versicherungsnummer und das Gutachten, welches ich dann einreiche oder?
Richtig. Der Unfallverursacher sollte den Unfall aber schon der Versicherung gemeldet haben. Wenn nicht, kann die Versicherung nicht wissen um was es geht. Frage bei dem Versicherungsnehmer mal nach, ob er den Schaden schon gemeldet hat.
Über das Kennzeichen kannst auch beim Zentralruf der Autoversicherer ( 0180 – 25 0 26) die Versicherung erfragen. Geht bei denen schnell und unkompliziert. Evtl. haben die da sogar schon den Schaden vermerkt, dann bekommst sogar schon ne Schadennummer.
Mit der Versicherung in Kontakt treten und fragen was die haben wollen, Gutachten oder Kostenvoranschlag. Bei kleineren Schäden reicht oft schon ein KV. Der kostet aber bei vielen auch schon wieder. Evtl. noch beim Versicherungsnehmer nachfragen, ob der nicht wegen der SF-Klasse den Schaden vielleicht ohne Versicherung abwickeln will. Dem reicht dann vielleicht nur ein KV.
Wenn die Versicherung nen Gutachter will, dann kann Du Deinen eigenen nehmen bei Haftpflichtschäden.
Einen Anwalt bräuchte man in dem Fall eigentlich nicht unbedingt. Treibt nur wieder die Kosten nach oben, die letztlich auf alle Versicherungsnehmer abgewälzt werden.
Neben dem eigentlichen Schaden kann man ne pauschale für Telefon und Fahrtkosten ansetzen, und vielleicht 1 - 2 Tage Ausfall wegen Reparatur.