e39 v. Händler gekauft..Sachmangelhaftung+Garantie (Geplaudere Forum)
Hi Leute!
Folgendes:
Ich habe mir vor 10 Tagen meinen Traum erfüllt und mir einen wunderschönen E39 525i Touring, Vollausstattung, Erstzulassung 2002 mit M-Paket von einem Händler gekauft (kein BMW Händler / kleiner KFZ Handel). Ich habe auch für 300 Euro extra mir eine Gebrauchtwagen-Garantie (Dauer 1 Jahr) über die GGG dazu gekauft.
Bei der Probefahrt fiel mir bereits auf, dass irgend etwas beim Bremsen im Lenkrad leicht wackelt. Ich sprach den Händler darauf an. Dieser teilte mir mit, dass bei dem niedrigen Preis er den Fehler nicht beheben werde.
Naja ich fand mich hiermit erstmal ab da ich das Problem von meinem alten E34 kannte und hier lediglich nur ne Bremsscheibe erneuert werden musste. Da der Wagen sonst wirklich wie ne 1 da stand hab ich ihn gekauft und war auch froh, dass der Händler mir meinen E34 noch in Zahlung genommen hat...
Letzte Woche war ich in der Stadt unterwegs und plötzlich ging bei Tempo 40 im Bordcomputer mit einem "gong-gong" das Motornotprogramm an. Es gab einen Leistungsverlust und ich hielt sofort rechts an. Motor aus - kurz gewartet. Motor wieder an und alles war wieder gut.
Bin heute in einer BMW Werkstatt gewesen welche den Fehlerspeicher ausgelesen haben:
Der Leerlaufregler ist defekt - Kostenpunkt 270 Euro für neuen Regler + Arbeitsstunden / dazu sind noch 2 Sensoren vom PDC defekt.
Die Werkstatt wird sich nun morgen mit dem Händler in Verbindung setzen. Bin mal gespannt, da er sich ja bereits weigerte das Ding mit der Lenkung zu beheben.
Allein über die Sachmangelhaftung/Gewährleistung dürfte doch der Händler für die Reparatur aufkommen müssen oder? Reparieren lassen möchte ich den Wagen wirklich ungern bei dem Händler, da halt kein BMW-Fachmann etc....
Was meint Ihr?
Hallo BobaFett76,
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Gruß
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Zitat:
Allein über die Sachmangelhaftung/Gewährleistung dürfte doch der Händler für die Reparatur aufkommen müssen oder?
(Zitat von: BobaFett76)
Ja!
Versteckter Mangel, bei dem der Verkäufer nachweisen müsste, dass die Ursache dafür erst nach Übergabe aufgetreten ist.
So ist es. Beweislastumkehr ab 6 Monaten, aber da bist du ja mit 10 Tagen locker drinnen.
Mit leerem Kopf nickt es sich leichter.
Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dämlich und für korrekte Grammatik zu cool.
Denn sie wissen nicht was sie "tun-ing"
Zitat:
So ist es. Beweislastumkehr ab 6 Monaten, aber da bist du ja mit 10 Tagen locker drinnen.
Trotzdem muss der Mangel vor Kauf schon bestanden haben, hat er ja nicht.
Dürfte nur über die Garantie abzuwickeln sein, da "Verschleissteil" und nicht vor Kauf vorhande.
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mb100
30.03.2010 | 15:32:39
Du bist scho als Privatmann aufgetreten, oder?
Die PDC-Sensoren fallen sicher nicht unter die Kategorie "Verschleißteil" - selbst wenn man bei BMW manchmal den Eindruck gewinnt.
Wies bei dem Leerlaufregler aussieht: keine Ahnung.
Wenn der Händler nachweisen kann, dass beides beim Gefahrenübergang in Ordnung war, siehst Du jedenfalls alt aus. Könnte aber schwer werden für ihn...
Bearbeitet von: mb100 am 30.03.2010 um 15:33:12
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Habe nur vom primären Defekt geredet:
Also LLR, die PDC Sensoren habe ich nicht berücksichtigt.
Bearbeitet von: Heckpropeller am 30.03.2010 um 15:43:55
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leerlaufregler ist ein verschleißteil und fällt NICHT unter die garantie
hatte ein kumpel von mir mit seinem scheiss golf 4
der hatte auch ne händler garantie, 2 wochen später ist ihn der LLR kaputt gegangen, er ging zu vw und wollte es auf garantie reparieren lassen doch wurde dann fast 300€ los
mb100
30.03.2010 | 21:34:58
Zitat:
leerlaufregler ist ein verschleißteil und fällt NICHT unter die garantie
(Zitat von: e36 avusblau)
... und dann somit auch nicht unter die Gewährleistung.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Tipp:
Zitat:
Zitat:
leerlaufregler ist ein verschleißteil und fällt NICHT unter die garantie
(Zitat von: e36 avusblau)
... und dann somit auch nicht unter die Gewährleistung.
(Zitat von: mb100)
Sicher?
Ist es nicht unrelevant, ob es ein Verschleissteil ist?
Ich habe den Wagen jetzt erst seit knapp 2 Wochen - und nach der Sachmangelhaftung ist doch hier der Händler in der Pflicht entweder nachzubessern oder die Rechnung meiner Werkstatt zu begleichen, da davon ausgegangen wird, dass der Schaden bereits bei Verkauf bestand oder?
Bearbeitet von: BobaFett76 am 01.04.2010 um 10:26:53
mb100
01.04.2010 | 11:23:42
Zitat:
Ist es nicht unrelevant, ob es ein Verschleissteil ist?
Ich habe den Wagen jetzt erst seit knapp 2 Wochen - und nach der Sachmangelhaftung ist doch hier der Händler in der Pflicht entweder nachzubessern oder die Rechnung meiner Werkstatt zu begleichen, da davon ausgegangen wird, dass der Schaden bereits bei Verkauf bestand oder?
(Zitat von: BobaFett76)
Schau Dir nochmal genau die passende Vorschrift, also den § 476 BGB, an:
Zitat:
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Das wichtige hab ich fett gemacht. Bei Verschleißteilen wird eben gesagt, dass die Vermutung mit der Art der Sache unvereinbar ist. Eben da ne ständige Abnutzung vorliegt, die dann irgendwann darin resultiert, dass das Teil hinüber ist und ausgetauscht werden muss.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
mikV8
01.04.2010 | 11:32:38
Also wenn ein Leerlaufsteller ein Verschleißteil ist, dann besteht ein Auto zu 90% aus Verschleisteilen...incl. Motor
mb100
01.04.2010 | 11:37:05
Die Sache is natürlich auch die: Gerichte urteilen in der Frage oftmals unterschiedlich. Und teilweise auch nicht vorhersehbar. Ich hatte beispielsweise mal ein Urteil auf den Schreibtisch bekommen, in dem ein Zahnriemen nicht als Verschleißteil angesehen wurde.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Also wenn ein Leerlaufsteller ein Verschleißteil ist, dann besteht ein Auto zu 90% aus Verschleisteilen...incl. Motor
(Zitat von: mikV8)
so schauts aus!
diese garantie dinger die händler einen verkaufen nützt so gut wie garnichts!
deswegen kaufe ich immer ohne garantie weil da eine menge am preis geht
jedoch MUSS das auto verkehrssicher sein! also bremsen, reifen, beleuchtung etc!
außer du kaufst als bastler oder defekt