Zitat:
alles sagen übereinstimmend das die Aug für ubehfuhrungsfahrten gut sind sowohl nach Hause als auch zu nem Käufer... <- sprich klappt auch für Fahrten zu treffen, da könnte ja ein Käufer sein ;-)(Zitat von: CdrBlair)
Zitat:
Das Kurzzeitkennzeichen dient ausschließlich der Überführung eines Fahrzeugs, sowie Probefahrten und Prüfungsfahrten durch offizielle Stellen. Probefahrten finden beispielsweise beim Autohändler statt, um das Fahrzeug vor dem Kauf zu testen. Ein anderer Grund kann der Kauf eines vom bisherigen Halter bereits abgemeldeten Autos sein, wenn dieses nach dem Kauf zum eigenen Wohnort gefahren werden soll, um es dort regulär anzumelden. Prüfungsfahrten können durch den TÜV stattfinden.
Zitat:
In Nürnberg bei den großen Saisoneröffnungstreffen probieren es auch viele auf diese Weise, von wegen Probefahrt, Verkaufsfahrt etc.
Alle bei denen ich es mitbekommen haben durften heim laufen. Die Polizei ist da eher selten aufgeschlossen für solche Argumentationen. Zumindest bei uns hier.(Zitat von: stefan323ti)
Zitat:
Edit hat noch was: zu dem Thema Oldtimer zum TÜV: ich meine mich dunkel erinnern zu können das es ne Möglichkeit gibt für ne reine TÜV fahrt auch "blank" also mit neuem (richtigem) kz aber ohne Stempel zu fahren, so sparst dir die präge kosten für kurzkz...
Bearbeitet von: CdrBlair am 04.06.2014 um 22:22:35(Zitat von: CdrBlair)
Zitat:Zitat:
Edit hat noch was: zu dem Thema Oldtimer zum TÜV: ich meine mich dunkel erinnern zu können das es ne Möglichkeit gibt für ne reine TÜV fahrt auch "blank" also mit neuem (richtigem) kz aber ohne Stempel zu fahren, so sparst dir die präge kosten für kurzkz...
Bearbeitet von: CdrBlair am 04.06.2014 um 22:22:35(Zitat von: CdrBlair)
Dem ist nicht so !!!(Zitat von: Hessenspotter)
Zitat:
Mit entstempeltem Kennzeichen:
Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.