dr. google ist schon ein Wahnsinn...
klick michklick michAufhebungsgründe findest du in: 1760, 1763 (insbesondere II/III) BGB
(keine Ahnung ob das so stimmt, habe das selber über google gefunden....
EDIT: Für Beerdigungskosten wird in Österreich das Erbe verwendet bzw. Auszahlungen aus Lebensversicherung, was überbleibt wird dann nach Testament bzw. gesetzliche Vorgaben aufgeteilt.
Reicht das Erbe nicht aus kommen, bei uns die näheren Verwandten auf.
Bearbeitet von: konsuela am 17.03.2010 um 18:38:33