Zitat:
beim letzten Tüv gingen ja noch beide(!) NSL ;) ..diesmal geht gar keine mehr.
(Zitat von: theblade)
Und ich dachte, in D wäre nur eine NSL zulässig?!?
Gruss, Fabi
Edit:
Hab mich getäuscht!
§53d Nebelschlußleuchten
[...]
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
(Quelle: StVZO)
Bearbeitet von: XT-Fabi am 17.03.2010 um 08:42:54