Zitat:
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Das klingt ja gut, da wäre ich an 4 von 7 Nächten in der Hauptwohnung.
(Zitat von: nicoDD)
Wie ich bereits gesagt habe: die Anzahl der Übernachtungen ist nicht von Bedeutung! Man muß dem Beamten an dieser Stelle klar machen, daß er die Richtlinien zu folgen hat, weile er nur ein ausführenden Organ ist, und nicht irgendwelche eigene Entscheidungen fällen soll.
Hier ist noch mal ein Link zur Richtlinie (ich habe leider auf die Schnelle keine neure Information gefunden)
Zitat:
Will denn irgend jemand, irgendwann mal einen Mietvertrag für meine Hauptwohnung (Eltern) sehen?
Wenn ich einen Lohnsteuerjahresausgleich mache???
(Zitat von: nicoDD)
Ja, ein Mitvertrag zum Hauptwohnsitz ist erforderlich.
(Zitat von: danha)
Nur mal zur Info, 90% der Mitarbeiter in der Verwaltung sind Angestellte und keine Beamte.
Natürlich Bescheidet der Sachbearbeiter in diesem Fall etwas, er wird ja eine Entscheidung Treffen ob es sich um den Haupt- oder den Zweitwohnsitz handelt.
Wenn er für den Threadersteller zum negativen entscheidet sollte unbedingt auf einen rechtmittelfähigen Bescheid bestanden werden.
Wäre auch super wenn wir wüßten um welche Bundesländer es sich bei dem Haupt- und Zweitwohnsitz handelt.
und noch etwas, genau wie jeder andere Angestellte- oder Arbeiter werden die meißten Sachbearbeiter nicht freundlicher wenn jemand ankommt und versucht denen zu erklären wie die ihre Arbeit zu machen haben. Die Sachbearbeiter kommen ja auch nicht zu euch auf die Arbeit und sagen euch wie ihr die Arbeit machen sollt.
Einfach freundlich Nachfragen warum, wie und aus welchem Grund entschieden wird und dann ist gut.