Zitat:
Man kann bei Schildern nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie durch ihre Form nicht eindeutig einzuordnen sind. Beispielsweise achteckig beim Stopschild, "Drachenform" beim Hauptstrassenschild etc.
Ich glaub aber nicht, dass das Problem an diesen etwa 20 cm liegt, die deine Freundin abseits stand.
Welcher Verstoss stand denn drauf ? Bei uns sind die Strafzettel, wenn man falsch parkt, gruen und dann steht da auch immer drauf, welches Schild etc. man missachtet hat, dann ist z.B. "Zeichen 267" oder sowas drauf vermerkt.
(Zitat von: Imbiss_Bronko)
Stand nichts drauf nur das entweder falsch geparkt oder Mängel am Fahrzeug. Genaueres wird per Post mitgeteilt.
ABer wie gesagt Parkschein lag gut sichtbar hinter der scheibe. hatte tüv und au und auch sonst keine Mängel. kann mir dann halt nur vorstellen das es am Abstand lag.
Das das ein Behindertenparkplatz war kann ausgeschlossen werden.