Ich brauche dringendst Hilfe: Meine Airbag Lampe leuchtet kurz auf (1 Minute) und ich kriege deshalb keinen TÜV.
Aus dem Forum habe ich entnommen, dass das wahrscheinlich die defekte Sitzbelegungsmatte und kein sicherheitsrelevantes Problem ist. Ich muss jetzt aber dem Strassenverkehrsamt dies beweisen. In der regulären Betriebsanleitung vom E36 steht aber nichts drin. Weiss jemand, wo das offiziell beschrieben ist, damit ich das dem Strassenverkehrsamt zeigen kann?
genau, für den endverbraucher gibt es keine weiteren information. (in der betriebsanleitung wird wahrscheinlich stehen, dass du eine fachwerkstatt aufsuchen sollst.)