Du musst JEDE nicht im Fahrzeugschein eingetragene Große eintragen, da die ab Werk kombinierbaren Radgrößen unterschiedliche Bauweisen am Fahrzeug hatten.
Ich habe zum Beispiel ab Werk bearbeitete Radhäuser hinten gehabt, da meine Kiste mit 17" M Felgen ausgeliefert worden ist.
Hier ist der Umrüstkatalog für E36 Modelle mit allen Auflagen:
LINK:Hier findest Du Informationen zu fahrbaren Radreifenkombinationen und die Informationen für den TÜV Prüfer.
Ganz besonders wichtig ist Seite 53. Mitte " Berichtigung der Fahrzeupapiere". Hier steht ganz genau, dass alle geänderten Kombinationen vom TÜV abzunehmen sind.(Stand Januar 2006)