Habe mal eine Frage zur Kündigungsfrist einer Mietswohnung. Normalerweise hat man ja 3 Monate Kündigungsfrist. Können sich die 3Monate auch erhöhen wenn der Mietvertrag schon über mehrere Jahre besteht? Gibt es solche Klauseln im Mietrecht? Wäre schön wenn Ihr wie immer helfen könntet.:-) Danke schonmal.
Ein Nickerchen hinterm Lenkrad schützt vorm Älterwerden.
Für den Mieter als Kündigenden ändert sich nix, für den Vermieter verlängern sich die Fristen nach fünf und nach acht Jahren um jeweils drei Monate. Steht im 573c I BGB.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"