So... schalte ich mich auch mal kurz ein
@Marco: Keine Ahnung, aber erstmal dagegen wettern...
Du solltest den Beitrag vom Freak nicht anzweifeln, der ist wie ich bei der uniformierten Behörde und wir wissen schon, wovon wir reden.
Zitat:
so ist der parkplatz eines baumarktes, geschäftes etc. privatgrundstück wo die polizei mal nix zu sagen hat, ausser der rechtmäßige besitzer erstattet anzeige.
Bsp:
Ein OBI-Parkplatz ist natürlich Eigentum vom OBI und damit Privateigetum. OBI bestimmt diesen Parkplatz aber als "für jedermann zugänglich", damit "jedermann" als Kunde auf diesen Parkplatz fahren kann. Damit wird er zum rechtlich-öffentlichen Verkehrsraum.
"Privater Verkehrsraum" besteht nur dann, wenn nicht "jedermann", sondern NUR ein bestimmter Personenkreis z.B. durch Schlüssel für ein Tor oder durch ein Schranke auf das Gelände fahren kann.
Eure Einfahrt ist privater Verkehrraum, weil ihr sie ja nicht für "jeden" zur Verfügung stellt. Die Bestimmung ist quasi nicht-öffenlich.
Wenn aber jm. vom öffentlichen Straßenverkehr mit seinem Auto auf eure Einfahrt fahren kann, um dort z.B. zu wenden, würde es wieder zu einem Polizeifall werden.
Und ich weiß auch schon, wer sofort die Polizei rufen würde, wenn dein Auto auf der Einfahrt steht, jemand von der Straße auf eure Einfahrt fährt und gegen dein Auto rauscht.*Kopfschüttel*