Zitat:
Ja Urteil lautet Beklagter hat recht,so einfach.(Zitat von: eddy41)
Zitat:
...und so ein Pack lässt es sich auf Kosten der Allgemeinheit zahlen..(Zitat von: Ich mag 3er)
Zitat:
Nö. Der Verlierer zahlt alles. Die Allgemeinheit hat da nix mit zu tun.
Zitat:
Ich bin spontan überfragt, ob, was und wann die Prozesskostenhilfe zahlt. Hab damit noch nicht wirklich viel zu tun gehabt. Aber ich glaub, die zahlt, wenn man verliert, nur die eigenen Verfahrenskosten, aber nicht die des Gegners. Steht auch so im § 123 ZPO.(Zitat von: mb100)
Zitat:
LOL
dann zahl doch auch wieder die Allgemeinheit, weil bei dem nichts zu holen ist..(Zitat von: Ich mag 3er)
Zitat:
aber hätte dem richter echt ein gepfiffen und auch gefragt wie weit er ahnung von autos hat....(Zitat von: Tunc)
Zitat:Zitat:
LOL
dann zahl doch auch wieder die Allgemeinheit, weil bei dem nichts zu holen ist..(Zitat von: Ich mag 3er)
Nö. Die muss dann der Gewinner des Verfahrens zahlen. Er hat ja die Möglichkeit, die Kosten dann beim Verlierer einzutreiben - und wenn die Zwangsvollstreckung erfolglos bleibt, bleibt der Gewinner auf seinen Verfahrenskosten sitzen.
Es is ja auch so, dass man - wenn man sich in ein Zivilverfahren stürzt - erst mal in gewisse Vorleistungen tritt. Klagt man, so muss man die Gerichtskosten erst mal aus eigener Tasche zahlen. Bei Gericht wird niemand tätig, wenn nicht gleich ein Scheck o.ä. für die Kosten dabei ist. Und auch Anwälte wollen hin und wieder mal von ihren Mandanten Geld. Grad bei längeren Verfahren. Und wenden sich, wenn bei der Gegenseite nix zu holen ist, auch an ihren eigenen Mandanten. Genauso Zeugen: jeder "zahlt" erst mal für seine eigenen Zeugen. Und die ihm entstandenen Kosten des Verfahrens macht der Gewinner dann, nach Abschluss des Verfahrens, beim Verlierer geltend. Das Gericht selbst kontrolliert automatisch weder, ob der Beklagte dem Urteil entsprechend gehandelt hat noch ob er auch alle Verfahrenskosten getragen hat.
Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 23:30:47(Zitat von: mb100)
Zitat:
scheisse hats dich erwischt eddy...aber das gerichtsurteil verstehe ich nicht...es steht aussage gegen aussage, hast du keine zeugen mitgenommen bzw benannt die die aussagen von dir und im bezeugen können?
ich hätte gleich gegen eschossen und den richter gefragt ob er dabei war als ihr den kaufvertrag abgeschlossen habt(ein mündlicher vertrag zählt in D), ich versteh dich, da denkt man sich, ey für 200euro brauch ich doch kein kaufvertrag und am ende kommt sowas, aber hätte dem richter echt ein gepfiffen und auch gefragt wie weit er ahnung von autos hat....
aber hört mal auf über hartz4 empfänger herzuziehen, habt ihr ne asi einstellung! es kann jeden schneller treffen als einem lieb ist...asylanten sind übrigens was anderes @er mag dreier..erkundige dich mal du....(Zitat von: Tunc)
Zitat:Zitat:
aber hätte dem richter echt ein gepfiffen und auch gefragt wie weit er ahnung von autos hat....(Zitat von: Tunc)
Hat er nicht. Braucht er auch nicht. Das einzige, was er kennen muss, ist das Gesetz...
Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 23:32:57(Zitat von: mb100)
Zitat:
ich sag besser nichts weiter zu der sache
jeder hats ein denken...ich klink mich aus...(Zitat von: Tunc)
Zitat:
genau darum gehts, und das muss nicht der eddy wissen, sondern der richter...es steht aussage gegen aussage
ich hab mich vor ca 4jahren selber vor gericht da mein anwalt das mandat fallen lassen hat, wegen mehrfacher körperverletzung selbst verteidigt...selbst die richtern war verwundert wie ich recherchiert habe und kontern konnte, natürlich konnte ich wenn paragraphen fielen nicht viel mit reden...(Zitat von: Tunc)
Zitat:Zitat:Zitat:
Beweisen kann er es also nicht. Wir haben Aussage gegen Aussage, und aufgrund der Beweislastregel verbunden mit der Tatsache, dass der Beklagte nicht beweisen kann, dass es einen Gewährleistungsausschluss gab, der Kläger aber nicht beweisen muss, dass es keinen gab, nimmt das Gericht an, dass es keinen gab - und das Urteil erfolgt zugunsten des Klägers.(Zitat von: mb100)
Schön das bei Aussage gegen Aussage das Gericht Partei ergreift.
Totaler Blödsinn meiner Meinung nach, Logik aussen vor...(Zitat von: Nicore)
Nö, das Gericht setzt dann - wenn eine Partei etwas nicht beweisen kann - einfach das voraus, was im Gesetz steht. Und da steht: "Zwei Jahre Gewährleistung."
Wenn also die Partei, die sich auf den Gewährleistungsausschluss beruft, nicht beweisen kann, dass der vorliegt - was bitte soll das Gericht anderes annehmen als dass das vorliegt, was im Gesetz steht?
Was is daran
a) blödsinnig
b) unlogisch
c) parteiisch / parteiergreifend?
Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 16:05:57(Zitat von: mb100)
Zitat:Zitat:Zitat:Zitat:
Beweisen kann er es also nicht. Wir haben Aussage gegen Aussage, und aufgrund der Beweislastregel verbunden mit der Tatsache, dass der Beklagte nicht beweisen kann, dass es einen Gewährleistungsausschluss gab, der Kläger aber nicht beweisen muss, dass es keinen gab, nimmt das Gericht an, dass es keinen gab - und das Urteil erfolgt zugunsten des Klägers.(Zitat von: mb100)
Schön das bei Aussage gegen Aussage das Gericht Partei ergreift.
Totaler Blödsinn meiner Meinung nach, Logik aussen vor...(Zitat von: Nicore)
Nö, das Gericht setzt dann - wenn eine Partei etwas nicht beweisen kann - einfach das voraus, was im Gesetz steht. Und da steht: "Zwei Jahre Gewährleistung."
Wenn also die Partei, die sich auf den Gewährleistungsausschluss beruft, nicht beweisen kann, dass der vorliegt - was bitte soll das Gericht anderes annehmen als dass das vorliegt, was im Gesetz steht?
Was is daran
a) blödsinnig
b) unlogisch
c) parteiisch / parteiergreifend?
Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 16:05:57(Zitat von: mb100)
Weil immernoch Aussage gegen Aussage steht WAS der genaue
Inhalt des mündlichen Kaufvertrages ist. Da kann der Richter nicht
einfach von irgendwas ausgehen und sich auf ein Gesetz berufen
OHNE Beweise und Fakten. Also hat er ja eindeutig enschieden das
der Angeklagte lügt.
Es heisst doch immernoch, im Zweifel für den Angeklagten. :)(Zitat von: Nicore)