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Und genau das ist der Punkt: jeder muss grundsätzlich das beweisen, was für ihn günstig ist - wenn es vom gesetzlichen Normalfall abweicht..
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Beweisen kann er es also nicht. Wir haben Aussage gegen Aussage, und aufgrund der Beweislastregel verbunden mit der Tatsache, dass der Beklagte nicht beweisen kann, dass es einen Gewährleistungsausschluss gab, der Kläger aber nicht beweisen muss, dass es keinen gab, nimmt das Gericht an, dass es keinen gab - und das Urteil erfolgt zugunsten des Klägers.(Zitat von: mb100)
Zitat:Zitat:
Beweisen kann er es also nicht. Wir haben Aussage gegen Aussage, und aufgrund der Beweislastregel verbunden mit der Tatsache, dass der Beklagte nicht beweisen kann, dass es einen Gewährleistungsausschluss gab, der Kläger aber nicht beweisen muss, dass es keinen gab, nimmt das Gericht an, dass es keinen gab - und das Urteil erfolgt zugunsten des Klägers.(Zitat von: mb100)
Schön das bei Aussage gegen Aussage das Gericht Partei ergreift.
Totaler Blödsinn meiner Meinung nach, Logik aussen vor...(Zitat von: Nicore)
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Kann ich da was drauf schreiben wie "zum Ausschlachten" oder so??? Jemand ne gute Idee???(Zitat von: SlurmMcKenzie)
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1. "Der Verkauf erfolgt von privat zu privat. Der Wagen wird somit unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft." 2. hinter den Kilometerstand im Kaufvertrag "abgelesen" oder "laut Tacho" schreiben 3. Sämtliche bekannten Schäden / Mängel im Kaufvertrag aufführen 4. nix garantieren - auch keine Unfallfreiheit (außer Du weißt 1000prozentig, dass der Wagen unfallfrei ist) - bzw. wenn Du weißt, dass der Wagen Unfallschäden hat: aufführen
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Was mich interessieren würde is in den AGB´s von Mobile steht ja drin Haftungs und Gewährleistungsausschluss für Privatpersonen..........dürfte ja nicht nur für den Verkäufer zählen sondern auch für den der das bei Mobile inserrierte Auto kauft oder ?(Zitat von: Heitzer41)
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Möchte noch "Verkauf als Bastlerfahrzeug" hinzufügen. Dieser Punkt wird aktzeptiert und du bist so ziemlich aus allem raus.(Zitat von: Heckpropeller)
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In Österreich braucht man den Kaufvertrag um das Fahrzeug anzumelden. Geht das in Deutschland ohne Kaufvertrag?(Zitat von: konsuela)
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Warum soll der Beklagte beweis pflichtig sein???(Zitat von: eddy41)
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Verloren ist noch lange nichts.Jetzt lass ich erst mal mein Anwalt sprechen und sehen dann was ist.
Ich bin kein unmensch aber jetzt kotz ich zurück.
Dieser Termin wegen Gütlicher einigung ist noch lang kein verlorener Prozess.
Der Berufungs Richter wird sich die sachlage nochmal in augenschein nehmen und wird dann urteilen ob der Richter richtig geurteil hat oder nicht.
Ich mach alle instanzen durch die es gibt.Dem Penner werden eh die kosten fürs Gericht und sein Anwalt gezahlt und ich darf brav Rechtschutz zahlen jährlich.
Hätte im leben nicht gedacht das jemals so etwas ein Richter druch kommen lässt.
Da Urteilen Richter(oft so)nach gefühl und nicht gerecht oder verstand.(Zitat von: eddy41)
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Ja Urteil lautet Beklagter hat recht,so einfach.
Ich habe meinen Zeugen,der auch aussagen wird wenns soweit kommt.
Dann Verklage ich jetzt den Verkäufer vom Uno der mir ihn im Nov 2009 Verkauft hat.
Also ich bitte,irgendwo ist schluß mit lustig.
Erst ein schrott auto kaufen,dann aus einem technischen defekt nicht mehr fahren können und dann denken das wir einfach mal den Schrott zurück geben und dazu noch die Benutzungskosten zurück verlangen.Ist doch geil,bin ja eh Harz Lutscher der bekommt was er will!!???
So ein denken hat der.(Zitat von: eddy41)