Kaufvertrag (Geplaudere Forum)
Servus zusammen.
Möchte euch mal was fragen.
Ich habe im Mai 09 mein Winterauto Fiat Uno 1.0 bj.91 für 200€ verkauft.
Als Bastler Fzg ohne Gewährleistung,ohne Garantie und Rückgaberecht.
Nun kommt der Hammer.
Ende september bekomme ich vom Käufer seinem Anwalt ein Brief das er vom Kaufvertrag zurück treten möchte weil erhebliche Mängel am Fzg sind.(hinten Dom durchrostet,nur Dämpfer).
Geltend also 200€ Fzg+KFZ Steuer 1jahr+Versicherung 1jahr,+Kennzeichen+Anmeldegebühren.Also knappe 800€.
Da es sich hier in meinen Augen um ein Schrott Auto handelte und wir unter Zeugen waren,habe wir kein Schriftlichen Vertrag gemacht.Mündlich sagte ich ihm das wie oben geschrieben.
Man hat den rost schon von aussen gesehen(mal ehrlich,Fiat Uno ohne rost??!!!!).
Er hat das Fzg besichtigt,probegefahren und wollte das Fzg gleich haben.
Ich habe ihm gesagt das dass Auto fahrbereit sein,neue Bremsen komplett hat und das vorne das Radlager defekt sei.
Nun war ich im Dezember vor Gericht und da warf sein Anwalt mir vor das ich die schäden verheimlicht hätte und ich hätte gesagt das Fzg wäre rost frei :-).u.s.w
Richter machte ein gegenangebot von 500€.Ich sagte nein und das ich kein cent zahlen werde.
Nun der Hammer heute,schau in den Briefkasten und lese den Brief vom Gericht.
Der ach so schlaue Richter verurteilt mich die knapp 800€ zu zahlen.
Hallo wo leben wir.Ich bin eine Privat Person und die zeitspanne vom Kauf und der Klage sind ein halbes Jahr.
Der Käufer hat ja auch noch Prozesskostenhilfe beantragt und gewilligt bekommen(Harz4).
Was erwartet man von einem Auto wo KM unbekannt,18 jahre alt und schon der rost von aussen sichtbar ist.Für 200€ kauf ich mir nicht mal ein satz reifen.
Werde wohl jetzt mein RA einschalten müssen.
Bearbeitet von: eddy41 am 07.01.2010 um 22:26:49
Hallo eddy41,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Kaufvertrag"!
Gruß
was ich mich immer wieder frage...
Es gibt Leute, die verzichten wegen ein paar Minuten Arbeit auf einen Kaufvertrag und wundern sich dann über solch ein Ergebnis.. Und zum Schluss sind wieder die anderen schuld -.-
mfg
Lucky-Slevin
Einzelfälle... alles nur Einzelfälle
http://einzelfaelle.com
bei allem beileid , da biste selber schuld keinen kv zu machen so haste die arschkarte wenn der richter die arglistige täuschung anerkennt!
Von wo soll ich wissen das der Wagen unter der Verkleidung rostet.Man hat es nicht mal von unten gesehen.
Mündlich ist auch bindend.
Ich bin doch nicht verpflichtet das Fzg.nach so einer langen zeit zurück zu nehmen.Man hat unter bestimmten voraussetzungen das recht das Fzg innerhalb von 2 Wochen zurück zu geben.
Zeugen sind auch vorhanden.
Ob Schriftlich oder Mündlich,es geht hier um fakten.
Und da Hartz4 Typen die Gerichtskosten erstattet bekommen machen die sich auch noch einen Spass draus und versuchen durch so einen Scheiß überall noch Kohle rauszuholen. Ich kann dich verstehen ist echt zum Kotzen!
Tipp:
Der Typ kann kaum deutsch(bin selber ausländer),sieht aus wie ein .....und dann kann müssen wir Steuerzahler noch die Kosten tragen für solch ein ding.
Das ist was mich so tierisch auf die palme bringt.Ich würde die Klage abweisen und fertig,aber nein man genehmigt denen alles.
Ok,manch einer kann nichst dafür das er Harz4 empfänger ist.
Ich lebe echt im falschen Land.
Wo ist den die gerechtigkeit geblieben.Kein mensch hat ihn gezwungen das Fzg zu kaufen,er hatte die möglichkeiten das Fzg zu begutachten und von mir aus zu ADAC gehen.
Ich habe mir ein tag Urlaub genommen und noch die Fahrtkosten zum gericht,abe rmir tut das keiner ersetzen.
Als Arbeiter bist hier echt der letzte.
Ich bin ja kein schwein,hätte er nicht solche dummen äusserungen gemacht und solche lügen von wegen ohne rost,dann hätte ich der armen seele 200€ und ihm die karre geschenkt.Aber aus Wut und ergeiz sagte ich kein Cent.Lieber steck ich 1000€ dem Staat(Gericht) in den Arsch,anstatt so einem Halunken geld zu geben.
Bin seit heute auf 180.Am liebsten würde ich jetzt sofort dem den Fiat über sein Kopf ziehen.Dann zahl ich gerne schmerzens geld.
Zitat:
Geltend also 200€ Fzg+KFZ Steuer 1jahr+Versicherung 1jahr,+Kennzeichen+Anmeldegebühren.Also knappe 800€.
(Zitat von: eddy41)
Boahh wie dreist das ist! Gleich als du ein Gerichtstermin gehabt hast wäre mein erster Weg zum Anwalt!
Ich war bei meinem RA.Kein sorgen,da kommt er nicht durch.Daher bin ich auch aus jucks alleine hin um mir die lachplatte an zu sehen.
Nun habe ich das rum gerenne.
Ich gehe bis zu obersten landgericht wenns sein muß.
Morgen gleich zum RA.
Ich muß grad runter kommen,sonst weiß ich nicht was ich sagen/tun soll.
Wir reden hier über ein 200€ Karre.
Meine Bremsen am Audi kosten ohne arbeit schon 730€ und der Pisser will Geld raushauen.
Da gehört doch ein riegel davor geschoben.
Mir gehts zz genauso bekamm Post vom Anwalt wegen Sachmängelhaftung ect.......habe es einfach ignoriert mal sehn was follgt ! Selbst bei ein Kaufvertrag biste ni aufen sicheren zwecks Arglistische Täuschung/Betrug....
Boa kann dich nur all zu gut verstehen !
Würd mal jetzt die nächst höhere Instanz anpeilen und auf volles Arschloch machen !
Hat der Affe überhaupt Gutachten oder Fotos von dem Wagen kanpp nach dem Kauf ?
Ich würd mich auf seine Geschichte einlassen und behaupten ja der Wagen sah beim Kauf Tipp - Topp aus funktionierte wie frisch ausm Werk und weiter ?
Kann er Beweisen dass die Mängel zum Kaufzeitpunkt da waren ?
Niemand kann von dir verlangen dass du dich mit Autos auskennst und Ihm auch nur irgend etwas bei dem Kauf vermittelt hast , sag aus er hätte sich das Auto beim Kauf ansehen lassen können , liegt in seinem Interesse und hätte Ihm den Zustand des Autos genauer gezeigt , hat er nicht gemacht , Auto sah wie neu aus facto Gekauft wie gesehen und basta.
Was er mit dem Auto von Mai bis Sep gemacht hat liegt nicht in deiner Macht und hat dich nicht zu kümmern.
Du schreibst, vom Kauf bis zur KLAGE sind mal gerade 6 Monate vorbei. Wieso dann in der Klage die Forderung KFZ Steuer und Versicherung für 1 Jahr. Hier ist doch etwas OBERFAUL!!!
mb100
08.01.2010 | 00:01:20
Zitat:
Würd mal jetzt die nächst höhere Instanz anpeilen und auf volles Arschloch machen !
(Zitat von: nismo.2008)
... ne wunderbare Taktik, wenn man nen Prozess auf Teufel komm raus verlieren will.
Ich vermute mal: Dir, eddy, hat niemand den Gewährleistungsausschluss abgekauft. Weil Du musst ihn ja beweisen. Von arglistiger Täuschung war wahrscheinlich weder bei Dir im Urteil die Rede noch wird bei Dir, Heitzer, davon die Rede sein. Die nachzuweisen wird nämlich verdammt schwer; darauf stürzt man sich eigentlich nur, wenns sonst keine andere Möglichkeit mehr gibt. Dass man die Klage vorsichtshalber auch darauf mit stützt: ok, würd ich wohl auch machen...
Und, Heitzer: einfach abzuwarten würd ich eher net machen. Könnte ganz übel nach hinten losgehen...
Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 00:03:04
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Steht doch nun Aussage gegen Aussage, oder nicht?
Der Käufer bzw. sein Anwalt behauptet das eddy41 ihm
was verheimlicht hätte und hat keinen Beweis.
eddy41 kann doch erklären das er den Käufer bei Übergabe
auf alles hingewiesen hat. Einen Nachweis dafür gibt es
natürlich auch nicht.
Von daher... auf welcher Grundlage wird er nun verurteilt?!
Zumal die Forderung in Punkto Steuer + Versicherung für ein
Jahr auch lächerlich ist... die bekommt man anteilig zurück wenn
der Wagen abgemeldet wurde. Ich bezweifle auch stark das
der Käufer in seiner finanziellen Lage für ein Jahr im Voraus
bezahlt hat.
BMW Team Oberhavel
Die Story ist ja echt der Hammer.
Vor allem, daß du ihm die KFZ-Steuer sowie die Versicherung bezahlen sollst.
HALLO? Wer hatte den das Fahrzeug die Zeit auf sich versichert und ist mit der Kiste 6 Monate durchs Land geeiert?
Da kein schriftlicher Kaufvertrag besteht, könnte ich mir Vorstellen, daß du das Fahrzeug zurücknehmen musst. Alles andere ist jedoch sein Problem (oder hast du ihn dazu gezwungen das Auto anzumelden, zu Versichern und zu fahren? Der könnt ja noch was draufsetzen und gleich die Spritkosten erstattet haben wollen.
Was da für Staatsgelder fliesen, wegen nem haufen Müll von 200,-€.... ich kapier das Rechtssystem nicht mehr.
Er kann angeblich das Fzg nicht abmelden weil er keine unterstell möglichkeit hat.
Ich würde ihm die 200€ geben und den Fiat zurück nehmen.aber dann muß er mir auch benutzungs kosten zahlen.Den jetzt sind 8 monate rum und er eiert mit MEINEM Auto rum wenn ich es zurück nehmen sollte.
Ich sage doch,Unser Rechtsstaat hat die Würfel falsch geworfen.Dem ehrlichen Bürger die Finger verbraten und dem lieben Faulen Hund alles in arsch schieben.
Von wo soll ich wissen was der mit dem wagen machen will beim Verkauf.Ich sagte ja auch zum schlachten oder Herrichten.Ich kann ihm doch net die Augen öffnen beim Kauf.
Die Leute erwarten für Scheiße Gold.
Er war also 6 monate lang Fahrbereit und jetzt braucht er wohl geld.
Blöde frage
hatte der noch tüv?
wenn nein dann steht doch die werkstatt in der pflicht da das ein schwerer mangel ist.
und wie kann man ein auto ohne KV überhaupt anmelden?
bei uns in ö. geht das nicht
zum. nicht bei meiner versicherung.
Wir sind die jungs der Kategorie C
Zitat:
Ich würde ihm die 200€ geben und den Fiat zurück nehmen.aber dann muß er mir auch benutzungs kosten zahlen.Den jetzt sind 8 monate rum und er eiert mit MEINEM Auto rum wenn ich es zurück nehmen sollte.
(Zitat von: eddy41)
Ich glaube das ist wohl das beste was Du anbieten kannst und
mit dem Nutzungsabzug auch Dein Recht... glaub ich.
Diese optionalen Kosten wie Versicherung + Steuern, Anmeldung
und Kennzeichen sind doch nicht Dein Bier.
Halte uns auf dem laufendem...
BMW Team Oberhavel
es gilt doch ohne kv: gekauft wie gesehen oder nicht?
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Nur wenn es mündlich so vereinbart wurde, dann ja.
Du kannst mündl. alles vereinbaren.
Problem ist nur wie hier, wie willst sowas beweisen.
Ich bin so Klug! K-L-U-K
Jetzt mal ehrlich: ich kann Deinen Aerger verstehen.
Was ich aber nicht verstehen kann: warum bist Du nicht schon damals, als Dir die Klage zugestellt wurde zu Deinem RA und hast ihn beauftragt, dich zu verteten? Ich vermute mal, dass der Richter dann anders geurteilt haette. Solche Angelegenheiten kann man nicht "aussitzen", dass geht IMMER nach hinten los. Jetzt musst Du Rechtsmittel einlegen, das ist mit weiteren Kosten verbunden.
Fazit: 1. Kaufvertraege = schriftlich + Zeugen
2. sofort reagieren falls Beanstandungen, RA - Schreiben oder Klagen etc zugehen
Immer dieses " Ungerechtigkeit! Was fuer ein Rechtsstaat" - Geschrei. Eher mal an die eigene Nase fassen. Deutschland hat immer noch eines der besten Rechtssysteme der Welt. In andern Laendern sieht es schon ganz anders aus.
Ich weiss schon, das hilft dem Threadsteller jetzt auch nicht mehr weiter. Aber vllt fuers naechste Mal.
Viele Gruesse
mb100
08.01.2010 | 14:21:27
Zitat:
Problem ist nur wie hier, wie willst sowas beweisen.
(Zitat von: sandro320i)
Und genau das ist der Punkt: jeder muss grundsätzlich das beweisen, was für ihn günstig ist - wenn es vom gesetzlichen Normalfall abweicht..
Bzgl. des Gewährleistungsausschlusses heißt dies:
Gesetz sieht Gewährleistung vor.
Kläger sagt: "Gab keinen Ausschluss."
Beklagter sagt: "Gab einen."
Beweisen kann er es also nicht. Wir haben Aussage gegen Aussage, und aufgrund der Beweislastregel verbunden mit der Tatsache, dass der Beklagte nicht beweisen kann, dass es einen Gewährleistungsausschluss gab, der Kläger aber nicht beweisen muss, dass es keinen gab, nimmt das Gericht an, dass es keinen gab - und das Urteil erfolgt zugunsten des Klägers.
Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 14:23:33
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"