Zitat:
prinzipiell solltest du aber zuerst deine versicherung fragen, ob du die DEKRS in anspruch nehmen darfst - manche gesellschaften möchten (zuerst) ihren eigenen gutachter beauftragen,
(Zitat von: cabriofreek)
Hi,
da die Reserverradmulde hinten sitzt, ist ihm hinten einer rein gefahren.
Daher denke ich, dass das ein Haftpflichtschaden des Unfallgegners ist, kein Kasko-Schaden.
Und da kann er den Gutachter seiner Wahl nehmen - die andere Versicherung hat da nix zu melden.
Und mit seiner eigenen Versicherung hat auch nichts zu tun.
Er sollte den Unfall melden - mehr pasiert da aber auch nicht...
Ciao - Carsten