Brauchst die Felgen, sofern sie ne ABE für dein Auto nicht eintragen lassen, ausser es sind auch noch andere Modifikationen verbaut, die nicht in der ABE stehen, z.B. Tieferlegung, oder anderes (kleineres) Lenkrad, das nur mit Serienbereifung geprüft wurde, und so weiter
Ne Anbaubegutachtung (wird auch nicht direkt im Schein vermerkt), brauchst du z.B. bei nem Teilegutachten (Sportwischer, ...). Da bestätigt dann der TÜV den korrekten Ein-/Anbau des Teils und den Wisch musst du mit dem Teilegutachten mitführen, bis der Schein eh geändert wird oder du ihn ändern lässt.
Und halt bei Sachen die sich gegenseitig beeinflussen muss das im Schein vermerkt sein, auch wenn beides ne ABE hat, weil in dem Falle ja wieder nen so nicht geprüfter Sonderfall entsteht ;)
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