Das Schreiben der Staatsanwaltschaft hat nichts mit einer eventuellen Probezeitverlängerung zu tun. Die Staatsanwaltschaft kümmert sich nur um die strafrechtliche Seite der Geschichte. Dort wird nur überprüft, ob du dich (z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung) strafbar gemacht hast.
Für die Probezeitverlängerung ist in der Regel das Landratsamt zuständig. Von dort aus wird gesondert was kommen.
Die Staatsanwaltschaft ist nach der
MiStrA verpflichtet, eine Meldung an die zuständige Stelle zu machen, wenn davon auszugehen ist, dass Maßnahmen wie z.B. die Probezeitverlängerung in Betracht kommen.