Hallo leute,
Hab ein Problem mit dem Wiederufsrecht bei einem Onlinehändler und wollte fragen ob es rechtens ist was auf seiner Internetseite steht zu den Abzügen die der Onlinehändler macht, sofern man die Ware öffnet und dann per Wiederruf zurücksenden will.
hier einmal die seite von dem Händler.
Onlinehändlerganz unten stehen "Erstattungstabellen" wenn ich z.b. einen Monitor kaufen würde, dann später innerhalb der Wiederruffrist meinen Wiederruf einreichen würde, dabei die verpackung geöffnet hätte, dann würde mir der Händler nur 50% des kaufpreises zurückerstatten seh ich das richtig und ist es rechtens?
bitte helft mir, ich sag schon mal danke im voraus.