Zitat:
4 Zuwendungsvoraussetzungen
4.1 Pkw im Sinne dieser Richtlinie
Pkw im Sinne dieser Richtlinie sind für die Personenbeförderung
ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier
Rädern und höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz,
die in den Zulassungsdokumenten als Pkw oder Fahrzeug der
Klasse M1 ausgewiesen sind. Als Pkw gelten auch Fahrzeuge nach
§2 Absatz 2a KraftStG. Wohnmobile und andere Fahrzeuge mit
besonderer Zweckbestimmung nach §2 Absatz 2b und 2c KraftStG
gelten nicht als Pkw.
Zitat:
Siehe den Absatz mit Wohnmobile usw.(Zitat von: Boa)
Zitat:
Bekommst keine Förderung.
Leichte Nutzfahrzeuge (LDV), Wohnmobile und als LKW zugelassene Fahrzeuge bekommen die Förderung nicht.(Zitat von: ThaFreak)