Zitat:
Achso gut das ich das alles aus dem ff heraus wusste =D Und zu meinem Satz ...... sowas passiert wenn man es sich nicht nochmal durchliest. Passiert ist menschlich ;) Aber ist dir 110% Mensch noch NIE passiert :D
Ja ich habe versucht ihm zu erläutern was Sache ist. Und NEIN ES IST BETRIEBSWIRTSCHAFT ;) Jetzt liegts an ihm das er die ganze Sache beweisen kann.
Von daher wayned mich dein post ganz schön :D
(Zitat von: Stuzzicadenti)
Gut, auch wenn Dir das, was ich jetzt schreib, wohl auch ziemlich am Pops vorbeigeht: ich mach mir mal kurz die Arbeit.
Punkt 1: Du hast so einiges Sinnloses dazugeschrieben. Also Zeug, was komplett unproblematisch ist (Vertragsschluss - einziges Problem eventuell: ein Formmangel), Zeug, was net mal ansatzweise in Frage kommt (Irrtumsanfechtung (die - bezogen auf die Mangelhaftigkeit - schon allein deswegen nicht in Betracht kommt, weil ihre Anwendung durch die Sachmängelhaftung gesperrt ist), Scheingeschäft, ...) - und dafür das, was die eigentliche Problematik ist, weggelassen: nämlich die Gewährleistung (bei der die Kenntnis des Mangels seitens des Verkäufers ja egal ist). Mag scho sein, dass es nen Gewährleistungsausschluss geben könnte, mag scho sein, dass die Gewährleistung wegen Kenntnis des Mangels ausgeschlossen sein könnte. Nur dann muss man dies erwähnen und problematisieren. Vor allem dann, wenn die Gegenseite im Schreiben (siehe Seite 1) nen Nachbesserungsanspruch geltend machen will. Ebenso fehlen ein paar mehr Punkte zur Frage "wie kann man den Scheiß beweisen?". Du hast Dich nur auf BGB AT beschränkt.
Und Punkt 2: klar isses Rechtswissenschaft. Die Betriebswirtschaft enthält Teile der Rechtswissenschaft - also beispielsweise HGB, GmbHG, AktG, ... - und sicher auch BGB. Klar: wer mit den ganz normalen Regelungen des BGB schon überfordert ist, der wird auch keinen Handelskauf hinbekommen Und damit zurecht zu kommen is in der BWL ja durchaus recht wichtig. Deswegen wirst Du dies auch gelernt haben. Nur rein von der thematischen Zuordnung is sowohl BGB wie auch HGB usw. ein Teil der Juristerei - letzteres nennt sich übrigens "Handels- (und Gesellschafts)recht".
Punkt 3: Grad bei dem Thema isses eigentlich intelligenter, wenn man - wenn man was postet - nicht einfach drauf los schreibt, sondern sich auch sicher ist, dass das, was man schreibt, passt. Wenn ich hier was Rechtswissenschaftliches schreib, dann hab ich nicht selten Gesetze, Kommentar und diverse Lehrbücher u.ä. um mich rumliegen. Grad weil dieses Thema sensibel ist. Grad weil es immer recht viele Feinheiten zu beachten gibt. Grad weil man nicht alles aus dem ff kennen kann. Und grad weil es oftmals um viel Kohle geht.
Bearbeitet von: mb100 am 18.04.2010 um 12:01:38