Zitat:
Ja. Der Vermieter kann im Mietvertrag alles mögliche reinschreiben, solange es gestezlich vertretbar ist.(Zitat von: Old Men)
Zitat:
entweder: manzahlt die rstlichen mieten bis zum vereinbarten kündigungstermin oder: man besorgt einen nachmieter, den der vermieter akzeptiert. der nachmieter kann dann den mietvertrag übernehmen
Zitat:
oder: man besorgt einen nachmieter, den der vermieter akzeptiert. der nachmieter kann dann den mietvertrag übernehmen.(Zitat von: MrFloppy)
Zitat:
Der Mietvertrag wird in diesem Fall befristet auf ein Jahr geschlossen.
Zitat:
Der Mietvertrag wird in diesem Fall befristet auf ein Jahr geschlossen. das ist absolut zulaessig und rechtens.
Zitat:
Ich bin der Meinung, das ist eine abweichende Regelung zum Nachteil des Mieters und daher unzulässig.(Zitat von: BMW-86)
Zitat:
... oder kann mir das jemand verständlich (rechtlich) anders erläutern ?(Zitat von: BMW-86)
Zitat:
...Wenn die Frist für beide gleich ist, ist es nicht zum Nachteil des Mieters.
...Die Mieter kann dann auch nicht so einfach innerhalb dieser Frist vor die Tür gesetzt werden.(Zitat von: Tubs)
Zitat:
Das kann und darf natürlich nur ein Anwalt.(Zitat von: Tubs)
Zitat:
nen Kumpel hat ab 01.12.09 ne neue Wohnung. Habe mir heute mal zufällig den Mietvertrag durchgelesen und mit verwunderung ne Klausel entdeckt die besagt, dass man mindestens 12 Monate zur Miete bleiben muss.
ja wo gibts denn sowas?? o_O
habe ich ja noch nie gelesen. ist sowas rechtens?(Zitat von: theblade)
Zitat:
oder: man besorgt einen nachmieter, den der vermieter akzeptiert. der nachmieter kann dann den mietvertrag übernehmen.(Zitat von: MrFloppy)
Zitat:Zitat:
nen Kumpel hat ab 01.12.09 ne neue Wohnung. Habe mir heute mal zufällig den Mietvertrag durchgelesen und mit verwunderung ne Klausel entdeckt die besagt, dass man mindestens 12 Monate zur Miete bleiben muss.
ja wo gibts denn sowas?? o_O
habe ich ja noch nie gelesen. ist sowas rechtens?(Zitat von: theblade)
Mich wuerde der Wortlaut der Klausel interessieren.
Es sind zwei Varianten denkbar:
1. befristetes Mietverhaeltnis (ist im Vertrag ein Grund fuer die Befristung (vorausgesetzt es ist eine) angegeben?) wenn nicht, dann kann es auch
2. der Ausschluss des ordentlichen Kuendigungsrechts fuer den Zeitraum von 9 Monaten sein.
Die Konsequenz bei 2. waere, dass eigentlich ein unbefristeter Mietvertrag geschlossen wird/wurde, bei dem allerdings die ordentliche (also "normale") Kuendigung innerhalb der ersten 9 Monate nicht moeglich ist.
@ BMW 86: Zulaessig waere ein solcher Ausschluss des Kuendigungsrechts gleichwohl.
Mit der Kuendigungsfrist hat das nichts zu tun. Kuendigungsfrist meint den Zeitraum von dem Zugang der Kuendigungserklaerung bis zu deren Wirksamwerden.
Bearbeitet von: kris72 am 24.11.2009 um 14:29:16(Zitat von: kris72)
Zitat:
oder man macht soviel mist das man gekündigt wird *g*(Zitat von: Gr33nAcid )