Fußgänger mit Spiegel gestreift (Geplaudere Forum)
Hi mir ist heute was blödes passiert.
War im Feld unterwegs. Ist eine Betonstraße in der mitte ist graß und rechts und links ebenfalls wobei auf der einen Seite ein Graben ist.
Bin die Straße in die in eine Richtung gefahren als mir ein Fußgänger entgegenkam.
Ist mir nicht ausgewichen und ich bin dann nach links rüber an ihm vorbeigefahren und habe gehupt.
Habe dann was erledigt und bin wieder zurückgefahren und er lief immer noch auf straße habe dann wieder gehupt ist wieder nicht ausgewichen und ich bin dann nach rechts rüber (da wo auch der Graben ist) das es aber geschüttet hat ohne Ende und es rutschig war bin ich nicht weit genug rüber nach rechts und habe mit meinem Spiegel seinen Arm bei schrittgeschwindigkeit gestreift.
Jetzt das blöde er hat den Arm mit geballter faust in die Luft gestreckt undich bin dann einfach weiter gefahren.
Bekam gerade einen Anruf von der Polizei das er mich wegen Fahrerflucht angezeigt hat. Ist da auch schon mehr wie bekannt das er alles und jeden (auch wegen Falschparken anzeigt.
Der Polizist musste auch die ganze Zeit am Telefon lachen und hat roichtig über diesen Typ abgelästert.
Muss da jetzt nächsten donnerstag hin und er meinte er will bestimmt scherzensgeld und ich bräcuhte da keinen Anwalt.
Mit was muss ich da jetzt rechnen?? Hab bei Google nichts richtiges gefunden. Steht nur was mit 7 Punkten und Fahrverbot aber nicht wie lange und was muss ich da so an Schmerzensgeld rechnen???
Hallo Herbie Herb,
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Gruß
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Ich wäre da vorsichtig , denn auch "nur" streifen ist ein Unfall .
In Deienm Falle ist das ein Unfall mit Fahrerflucht .
Auch wenn er nicht bei Seite gegangen ist , hast Du Schuld .
Nur weil der Polizist gelästert hat , was ich nicht in Ordnung finde , bist Du nicht aus dem "Schneider".
Das Schmerzensgeld hängt mit der Höhe der Verletzung und Deinem Einkommen ab .
MfG
geht das denn ohne weiteres, das er dich einfach anzeigt, ohne zeugen und dergleichen?
ist ja echt ne "gute" sache an geld zu kommen, kann ich dann theoretisch jeden "anzeigen" der mir mit seiner karre aufm sack geht.. nur weil ich sage, dass er mich beim laufen oder so berührt hat..
doofes bsp... ich weiss.. aber geht das echt so einfach??
320i-black coupe
Tipp:
Also von Verletzung hat der Polizist am Telefon nichts gesagt bin ja auch mit Schrittgeschwindigkeit vorbei
NE Zeugen gibt es keine auch keine Kratzer am Auto oder dergleichen
Meint ihr ich soll da morgen al zu dem Typ hinfahren und mal mit im reden?? Weiß ja wo er wohnt ist ja ziemlich bekannt bei uns im Dorf.
Zitat:
Meint ihr ich soll da morgen al zu dem Typ hinfahren und mal mit im reden?? Weiß ja wo er wohnt ist ja ziemlich bekannt bei uns im Dorf.
(Zitat von: Herbie Herb)
Das würde ich nicht machen .
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung ?
Wenn ja würde ich erst einmal gar nichts machen .
MfG
Ne habe ich nicht. Soll ich denn bei der vernehmung etwas sagen oder?? Weil wie der Polizist sagte hätte er maßlos übertrieben
...bestreite einfach das du ihn gestriffen hast.
Mußt es ja nicht gemerkt haben...
Würde alles abstreiten; Aussage gegen Aussage
lg Jan
Zitat:
...bestreite einfach das du ihn gestriffen hast.
Mußt es ja nicht gemerkt haben...
Würde alles abstreiten; Aussage gegen Aussage
lg Jan
(Zitat von: jan_323i)
und wenn ich am Telefon schon was andere gesagt habe??
Was du am Telefon gesagt hast interessiert niemanden. Sag einfach du bist langsam an der Person vorbei gefahren, ihn aber nicht berührt. Ansonsten würde ich weiter gar nichts sagen...vielleicht kann man ja mal noch einen Bekannten mit angeben der "mit im Auto saß" und bezeugen kann das du ihn nicht gestriffen hast.
4. BMW Treffen Vogtland am 25.6.2011!!! Hoffe wir sehn uns! =)
www.bmw-club-vogtland.de
Zitat:
Was du am Telefon gesagt hast interessiert niemanden. Sag einfach du bist langsam an der Person vorbei gefahren, ihn aber nicht berührt. Ansonsten würde ich weiter gar nichts sagen...vielleicht kann man ja mal noch einen Bekannten mit angeben der "mit im Auto saß" und bezeugen kann das du ihn nicht gestriffen hast.
(Zitat von: e30beamer)
Werde ich mir mal genau überlegen was ich da sage.
Muss er eigentlich wenn er schmerzensgeld haben will das Zivilrechtlich einklagen??
Mag ja sein das der vllt ein "a****" ist aber deine aktion ist auch nicht ohne...
Du hast dich in die lage gebracht die von allen verurteilt wird, bemerkt das du jemanden evtl verletzt hast und dann abgehaun.... sowas ist überhaupt nich ok und die anzeige ist auch berechtigt...
und an die anderen bedenkt das ihr evtl jemanden zur falschaussage anstiftet...
bestreite ich ja auch überhaupt nicht er hätte einfach mal einen Schrizz zur Seite gehen könne 1km vorher kamen mir zwei Reiterinnen mit ihren Pferden entgegen hat alles wunderbar geklappt nur er bleib stur auf dem Weg und ging noch extra weit rüber.
Da ich mit schrittgeschwindigkeit an Ihm vorbei bin ist er auch garantiert nicht verletzt nur er hat bei der polizei angegeben das ich wie der Teufel an ihm vorbeigerast sein muss
Nimm dir ein Anwalt.. Wenn er keinen körperlichen Schaden hat, wird das sowieso fallengelassen, bzw du frei gesprochen ;)
Oder gibts irgendwelche Zeugen?
Aus dem All betrachtet ist die Erde Weiß und Blau, das kann kein Zufall sein!
@TE
deine Aktion ist ja mal völlig daneben (nur weil der Fußgänger nicht freiwillig in zur Seite Springt fährst du ihn eben an), die gutgemeinten Ratschläge einiger User hier sind nicht weniger peinlich. Das was du getan hast nennt sich unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle, egal welche Folgen dieser Zusammenprall hatte.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Zitat:
@TE
deine Aktion ist ja mal völlig daneben (nur weil der Fußgänger nicht freiwillig in zur Seite Springt fährst du ihn eben an), die gutgemeinten Ratschläge einiger User hier sind nicht weniger peinlich. Das was du getan hast nennt sich unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle, egal welche Folgen dieser Zusammenprall hatte.
(Zitat von: marueg)
meine persönliche meinung
so leute wie der, die alles und jeden anscheißen und anzeigen
wenn die dann noch so rum nervem auf nem engen weg und absichtlich nicht bei seite gehen, und das in 2 fällen
so leute sollte man komplett übern haufen fahren, einfach abschaum in der gesellschaft
nur meine meinung.....
Zitat:
@TE
deine Aktion ist ja mal völlig daneben (nur weil der Fußgänger nicht freiwillig in zur Seite Springt fährst du ihn eben an), die gutgemeinten Ratschläge einiger User hier sind nicht weniger peinlich. Das was du getan hast nennt sich unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle, egal welche Folgen dieser Zusammenprall hatte.
(Zitat von: marueg)
Hab den doch nicht extra angefahren. Kam nur nicht weiter rüber weil da der graben war auserdem hat es geschüttet ohne ende.
Klar hätte ich anhalten müssen gar keine Frage habs aber was weiß ich warum nicht gemacht.
Ne hab nochmal nachgedacht und werde da nichts falsches sagen. Sag es so wie es war. Evtl geht es dann ja nochmal glimpflich ab oder wird evtl sogar eingestellt.
Wie sieht das denn mit dem Schmerzensgeld aus muss das Zivilrechtlich eingeklagt werden oder kümmert sich dann die Staatsanwaltschaft drumm??
Zitat:
Zitat:
@TE
deine Aktion ist ja mal völlig daneben (nur weil der Fußgänger nicht freiwillig in zur Seite Springt fährst du ihn eben an), die gutgemeinten Ratschläge einiger User hier sind nicht weniger peinlich. Das was du getan hast nennt sich unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle, egal welche Folgen dieser Zusammenprall hatte.
(Zitat von: marueg)
meine persönliche meinung
so leute wie der, die alles und jeden anscheißen und anzeigen
wenn die dann noch so rum nervem auf nem engen weg und absichtlich nicht bei seite gehen, und das in 2 fällen
so leute sollte man komplett übern haufen fahren, einfach abschaum in der gesellschaft
nur meine meinung.....
(Zitat von: psoli1)
Du willst also jemanden töten , weil er sich daneben benimmt ?
Wie bist Du den drauf ?!
Ich denke das muß er zivilrechtlich einklagen .
MfG
Zitat:
Wie sieht das denn mit dem Schmerzensgeld aus muss das Zivilrechtlich eingeklagt werden oder kümmert sich dann die Staatsanwaltschaft drumm??
(Zitat von: Herbie Herb)
Schmerzensgeld oder Schadenersatzansprüche können nur zivilrechtlich geltend gemacht werden.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
hallo
ich würde aber bei dem termin bei der polizei... einen anwalt mitnehmen
wie schnell hat man das falsche gesagt...
gruss