Zitat:
§36 StVZO:
Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.
=> Der Reifen darf also im äußeren Bereich weniger als 1,6mm haben.
MfG
(Zitat von: cargraphics)
Du meinst also ich kann meine Sommerreifen vom winterauto noch weiter fahren?
Stelle am Sonntag gerne ein Bild ein!
Du übernimmst die Garantie und meine Punkte? Bestimmt, nehm ich doch an :)