DRINGEND Autokauf Jetzt Gewährleistungsmangel (Geplaudere Forum)
Zitat:
Zumal er sagte, dass er seine hand für das auto isn fuer legen würde, weil es so oft bei mercedes zum Kundendienst war.
(Zitat von: Günnie)
geh doch erstmal zu einem Mercedeshändler und lass dir die Historie des Fahrzeuges ausdrucken.
...eventuell gab es in letzter Zeit mal Probleme mit dem Fahrwerk!
Ansonsten gehe zu einem Fachanwalt! Wünsch dir viel Glück!
lg jan
hallo,
also, ich bin derzeit auch in einem rechtstreit mit einem händler wegen meines bmws, den ich vor 1 jahr erworben habe - erstens sagt das BGH ganz deutlich,
dass der erfüllungsort der ort des jetzigen besitzers ist = berlin - du musst
natürlich dem händler gelegenheit geben, nachzubessern (max. 2 mal i.d.R.) -
der händler MUSS für die kosten der an,- und abfahrt von berlin nach mü +
zurück aufkommen (nach BGH) - somit macht es sinn über eine reparatur vor
ort nachzudenken, und die dem händler anzubieten ... ich habe jetzt 1 jahr
mit zig schreiben von mir und anwalt verbracht mit einer 1. niederlage, gegen
die ich jetzt weiterhin gerichtlich/anwaltlich vorgehen werde, allerdings mit
RSV -
zwei dinge würd ich zuerst "prüfen" - zum einen müsste doch ein guter me-
chaniker das eigentliche problem einkreisen und lokalisieren können, OHNE
dass für einen service 400€ oder mehr verlangt werden? - ist es nicht evtl.
nur ein druckschlauch, der defekt/geplatzt ist ?? ... und was würde der
tausch dieses schlauches + entlüftung an sich kosten ? ... man kann sich
ja auch einen KV/kostenvoranschlag machen lassen und den dann dem händler
zusenden ... und dann würd ich ernsthaft über eine rückabwicklung, d.h.
rückgabe des kfz nachdenken ... das ist komischerweiese für den händler
immer noch die favorisierte form, da er ja den wagen wieder verkaufen kann,
eines handels ... wollte ich auch nicht glauben, war aber so ... good lack
www.verdeck-doc-e36.de
professionelle verdeckreparatur
und justage raum stuttgart/bawü
Tipp:
@jan
Historie habe ich abgefragt. Ist alles in ordnung mit dem fahrwerk gewesn. 2004 wurde mal irgendwas gemacht, aber eben nur ne wartung.
@cabriofreak
Anwalt war ich ja heute und dann geht es los mit dem rechtstreit.
Zuerst versuchen wir den vertrag anzufechten, weil die angepriesene ausstattung so nicht im fahrzeug ist. Es fehlen 5!!! Ausstattungsmerkmale. Alles konnte man beim besten willen nicht prüfen bei der hülle und fülle an funktionen.
Der einzig wahre GünnieKologe
Also sicher ne blöde Situation, aber als 1. Option den Vertrag anzufechten, weil der Rest nichts hergibt ???
Bzw der Grund des Anfechtens, was fehlt denn an Ausstattung ?
Ich denke da kann man unter Umständen mit auf die Schnauze fallen, wenn es um Becherhalter hinten usw. geht.
Und falls Klima Navi Automatik Schiebedach und Leder fehlen, dann sollte man sich Gedanken machen.
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Steht die fehlende Ausstattung im Vertrag oder stand diese in der Anzeige?
Eine Rückabwicklung wegen ein paar "Kleinigkeiten"(?) stelle ich mir schwer durchsetzbar vor!
Wie ich bereits schrieb war das nicht besonders leicht testbar, denn es handelt sich um einen CL 500 der schon 2000 richtig viel zeugs zu bieten hatte.
Fehlen tut z.B.: : Distronic (automatischer abstandhalter); Reifendruckkontrolle; Liguatronic (sprachsteuerung); und mehr. Das ist teure ausstattung die man nich auf den ersten blick sieht wenn man nicht weiß wie sie aussieht. Jetzt weiß ich es wo da dann knöpfe seien müssten, da ich diese gesucht habe als ich nach handbuch zb die Linguatrinic ausprobieren wollte.
Ich bin kein depp was autos angeht, aber bei den ganzen knöpfen und hebeln ist man anfangs überfordert alles zu erkennen und zu benennen. Ich denke da ist es legitim auf die aussage des Verkäufers vertrauen zu wollen.
Sagen wir es mal so.... mir kommt der schaden und die schadenhärte etwas supsect vor. Da sich der händler auch mit aller macht wehrt glaube ich langsam das da an dem auto echt was schief ist und daher würde ich ne anfechtung gar nicht so negativ bewerten.
Ich werde berichten was der anwalt macht. Heute geht der brief jedenfalls raus.
Der einzig wahre GünnieKologe
Ich denke mal jeder Händler wird sich da mit aller Macht wehren, sieh es mal aus der Sicht des anderen, du verkaufst n teuren Wagen und nach 2 Tagen ruft einer an und sagt da isn Riesenschaden dran, obwohl bei dir alles in Ordnung war, da wirst du den Teufel tun und dich darum reißen das zu reparieren.
Das ist kein Indiz dafür, dass da was faul war. Wenn er davon gewußt hätte, dann hätte er vielmehr den Wagen Privat ohne Gewährleistung verkauft !
Das Angebot mit 50 50 war sicher schonmal ein Anfang, ich denke hauptsächlich, damit man dort vor Ort sehen kann, ob das auch stimmt was du sagst.
Hast du schon prüfen lassen, ob es vllt nur an nem "Schlauch" oder so liegt, wie schon gesagt ? Und wo stand die Ausstattung, inner Anzeige oder im Kaufvertrag ???
Gruß Daniel
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
cxm
16.10.2009 | 14:36:04
Hi,
halte dem Verkäufer mal
dieses Urteil des BGH Karlsruhe vor die Nase.
Ist bestimmt auch interessant für Deinen Anwalt, das Urteil ist erst 2 Tage alt...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Danke CXM für den Artiekl,
jedoch passt der Fall leider nicht zu meinem, da der Entscheid für eine Gebrauchtwagengarantie gilt, welche man zusätzlich bei versicheurngen abschließen kann.
Die gewährleistung wie sie bei mir greift wird ja nur genannt, sprich nichts neues für den anwalt.
Trotzdem danke!
Der einzig wahre GünnieKologe