Angehalten worden und Weiterfahrt untersagt! (Geplaudere Forum)
Fogg
30.11.2009 | 01:20:29
ich kannte diese Zeilen schon, liegt wahrscheinlich daran das ich
1. nicht nur lesen sondern auch google benutzen kann
2. öfter mit roter Nummer unterwegs bin und mich vorher hab belehren lassen was ich darf und nicht darf!
Eine fahrt Abends zum Mc D wird in keinster Weise dem Gerecht wofür die Schilder sind, da wird dich sogar ein Anwalt auslachen wenn du dem was anderer verklickern willst.
Richter werden sich da keinen großen Kopf drum machen, die wissen ja was man darf oder nicht darf... wenn nicht dann wissen sie wo es steht und machen sich schlau!
Und ja man darf mit roter Nummer oder Kurzzeitkennzeichen in den Mc D fahren, das mach ich auch allerdings nur wenn ich berechtigter Weise mit dem Fahrzeug unterwegs bin.
Ich hab ja auch keinen Bock 6 Stunden lang ein Fahrzeug zu überführen ohne mal was zu futtern, allerdings kann ich nachweisen das ich das Fahrzeug vorher gekauft hab (Kaufvertrag) und das Fahrzeug zu mir nach Hause oder zu meinem Kumpel in die Werke überführe!
Genauso wird wohl keiner was sagen wenn man vom TÜV oder der Dekra kommt und im Mc D anhält, dann kann ich die Richtigkeit der Fahrt ja auch nachweisen!
Ist genauso wie man ein Fahrzeug zulassen kann, Schilder bekommt wo keine Plaketten drauf sind und dann damit unverzüglich zum TÜV fahren.
Hab ich selber schon gemacht, da wollten se mir auch erst an den Karren pinkeln... aber wenn man ja weiß das man im Recht ist kann man das den Herren der Rennleitung auch erklären!
(zur Not reicht dann ein Anruf beim TÜV oder bei der Zulassungsstelle, gut ist auch wenn man vor der Fahrt einen Termin beim TÜV gemacht hat, das erspart einem manchen unnötigen Ärger)
...don´t care about tomorrow!
Hallo Fogg,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Angehalten worden und Weiterfahrt untersagt!"!
Gruß
Also um das ganze (für mich) mal zum Abschluss zu bringen..(wir haben das Thema hier soeben mal erörtert)
ich gehe mal davon aus das der TE. das Kennzeichen rechtmässig erhalten hat, damit ganz normal unterwegs gewesen ist...und uns nicht vielleicht doch was verschwiegen hat.
Der Nachweis, das jemand das Kennzeichen widerrechtlch benutzt, wenn er im Rahmen einer Probefahrt zu Mac-Donalds oder woanders hinfährt, um dort einen Imbiss einzunehmen, ist so gut wie überhaupt nicht möglich.
In sofern ist die "Mitnahme" des Kennzeichens und die Zusendung an die Straßenverkehrsbehörde aus unserer Sicht mehr als fraglich (wenn es denn tatsächlich so und nicht anders war)
plop
30.11.2009 | 12:55:45
ich denke auch, ein mcdonalds besuch duldet keinerlei aufschub und muss im rahmen der probefahrt vollzogen werden...
o_O
also manchmal frag ich mich was manche für eine realität leben...
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Boa
30.11.2009 | 14:21:40
Ich weiß nicht was manche Leute hier fürn Problem haben....
Wenn ich auf Toilette muss oder schnell was essen gehe irgendwas in einen
Postkasten einwerfe bleibt es für mich immer noch eine Probefahrt.
Und wenn ich die Karre vor McD gekauft hätte und dann eine Probefahrt bzw. Überführungsfahrt
gemacht hätte.
Oder wenn ich mich da mit einem Potenziellen Käufer getroffen hätte oder was weiß ich.
Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da!
www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de
--1312--
Tipp:
plop
30.11.2009 | 15:08:01
welche notwendigkeit besteht bei einer probefahrt zu mcdo zu fahren?
allgemein dauert eine probefahrt nicht länger als ne halbe oder auch mal ne ganze std.
wenn man nicht grad einen diabetis hat, sollte es keinen grund geben warum man in dieser zeit mcdo ansteuern müsste...
und das wird wohl kaum ein richter anders sehen..auch wenn viele hier sich das wohl wünschen und in ihren köpfen auch alles durchaus sinn macht..
auf das ganze "hätte,könnte,wollte" geh ich ma nich ein..rein theoretisch könnte man das auto ja auch mit dem hubschrauber zu mcdo transportiert haben...
von privatgrundstück zu privatgrundstück..
soll der beamte oder auch richter einem mal nachweisen, dass es nicht so war!
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Zitat:
welche notwendigkeit besteht bei einer probefahrt zu mcdo zu fahren?
obs nun notwendig ist oder nicht lass ich mal dahin gestellt...die verwertbare Beweisführung ist entscheident...das entscheidet in dem Fall dann das zuständige Amtsgericht bei einem Einspruch.
Die Frage ist, ob der Aufwand für sowas lohnt, wenn die Massnahme ansich bezgl. der Beweisführung schon sehr dünn dasteht.
Nur um des Prinzips Willen? Fragt sich, wer zuletzt lacht..
Kann ja jeder halten wie er es will
Vielleicht gelten in dem Bundesland südlich der Republik ja andere Gesetze
plop
30.11.2009 | 16:26:07
evtl hilft ja der vergleich zu dem arbeitsweg...
wenn die fahrt für einkäufe etc. unterbrochen wird, zählt es versicherungstechnisch als privatfahrt..
wenn man z.b. auf dem weg die kinder in die schule bringt, greift wieder die gesetzliche unfallversicherung..
und nun übertragen wir das mal auf probefahrt und mcdonalds...
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
und wenn Du die Fahrt auf dem Wege zur Arbeit aus arbeitstechnischen Gründen unterbrochen hast? Das Warten auf einen Kollegen, dringend benötigtes Arbeitsmaterial...Wer als Außenstehender will Dir das Gegenteil belegen wenn er Dich nicht alleine im Restaurant mit einem Tässchen Kaffee in der Hand haltend sieht sondern lediglich auf dem Parkplatz oder von dem Parkplatz fahrend?
Sicherlich immer eine Inerpretationssache, ob es dann aber Bestand hat, ist immer die 2. Frage
plop
30.11.2009 | 17:24:15
ja wenn man möchte kann man natürlich lügen....
natürlich doof wenn dann zeugenaussagen etwas anderes ergeben...
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Darum ging es mir nicht....
zum einen ist keiner so behämmert und sagt die reine Wahrheit wenn er dadurch einen persönlichen und finanziellen Nachteil hat
zum anderen ging es mir in dem Beispiel darum, das man es so oder herum sehen kann