ich habe schon versucht ihn zu überreden einen ordentlichen zu holen er meinte eben dass er nur wegen der Optik und Flexibilität einen Gewindefahrwerk haben möchte
hallo bmw yungs! ich wurde letztens angehalten durch die polizei! natürlich mängelkarte... drei dinge die immer noch mir nicht sicher sind... deswegen bitte ich um eine antwort von euch...
1. Xenonscheinwerfer gehabt, weil keine washanlage und keine eintragung vorhanden war, habe ich 3 punkte bekommen und satte bußgeld...
2. habe auf mein cabrio, schwarz rote rückleuchten, sie meinten es blendet nicht wenn man nachts mit licht dagegen fährt, also musste ich mir katzenaugen kaufen...
3. was mir aber auch am wichtigsten ist... ich habe eine Gewindefahrwerk bei mir, die sachen hatte ich an dem tag nicht bei mir ( gutachten, abe )!!! sie meinten gewindefahrwerk sei zu tief und stand auf dem nullpunkt, also tiefer geht nicht mehr... habe das auto neu gekauft... was bei mir das problem ist, habe zwar gutachten und abe vom ingenieur unterschrieben usw... nur, darin steht keine mindesttiefe. wie kann ich jetzt vorangehen... ich muss die tage, meine mängelkarte vom tüv unterschrieben abgeben...
zu 1: raus mit dem illegalen Xenon und erlaubte Scheinwerfer verbauen.
zu 2: Wenn keine Reflektoren integriert sind müssen sie zusätzlich verbaut werden. Bekommt man in jedem Auto-Zubehör-Laden
zu 3: Vorgeschrieben sind: - Lichtaustrittskante Scheinwerfer vorne muss 500mm vom Boden entfernt sein - Unterkante Kennzeichen vorne 200mm vom Boden - Unterkante Kennzeichen hinten 300mm vom Boden
Und dann gibt es je nach Prüf-Organisation noch weitere Punkte, die vorgeschrieben sind.
In jedem Gutachten von einem Gewindefahrwerk stehen allerdings vorgeschriebene Masse, die geprüft sind und eingehalten werden sollen. Das sind im Normalfall: - Abstand Radmitte zu Kotflügel Unterkante - Restgewinde am Federbein des Fahrwerks
P.S. die Polizisten hätten dir problemlos die Weiterfahrt untersagen können (wie ich finde zurecht).