Zitat:
Sachlage ist:
Der Gesetzgeber verbietet eine inbetriebnahme von instandgesetzten pkw reifen mit einer zul.höchstgeschwindigkeit größer als 240km/h.
Da die materialstruktur nicht mehr gegeben ist...FAKT
(Zitat von: isTURBO)
Nein.
Der Gesetzgeber sagt NICHTS über den Geschwindigkeitsindex aus. ALLE Reifen können repariert werden, sofern die Beschädigung in der Lauffläche ist. Ausserhalb ist es aufgrund der Walkbewegungen (das hat physikalische Gründe) nicht zulässig.
Bis jetzt konnte immernoch keiner den Gesetzestext vorlegen, der eine Reparatur verbietet. Wo kommen diese falschen Behauptungen her?
Das Problem sind die Reifenhändler und Hersteller. Die wollen den Reifen natürlich nicht flicken. Letztes Jahr wurde das Gerücht verbreiten, daß es in Deutschland die Winterreifenpflicht gäbe und seit 20 Jahren erzählen Sie Gebetsmühlenartig, daß man ab 7 Grad Winterreifen braucht.
Was auch nicht stimmt, wie der ADAC vor einigen Jahren in Erfahrung gebracht hat.
Alles nur um den Umsatz anzukurbeln.
Bearbeitet von: Stefan177 am 08.10.2009 um 12:35:51Bearbeitet von: Stefan177 am 08.10.2009 um 12:36:46Bearbeitet von: Stefan177 am 08.10.2009 um 12:38:58