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Reparaturversuche (BMW-Talk Forum)
chris2512
12.09.2009 | 08:30:40
Hi,
ich habe einen 135i Cabrio als Mitarbeiterfahrzeug (3/4 Jahr alt) von BMW gekauft. Gibt es ein Gesetz das BMW nur eine bestimmte Anzahl an Reparaturversuchen machen darf bevor das Recht hat auf wechsel des Fahrzeuges oder Rückgabe.
Danke für eure Hilfe...
Ad-Boy
Hallo chris2512,
schau mal hier
(klick)
- da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Reparaturversuche"!
Gruß
Weiß-Blau-Fan-Rude
12.09.2009 | 08:58:17
http://www.frag-einen-anwalt.de/KFZ---Kaufvertrag-und-Wandlung-__f25049.html
Asko
12.09.2009 | 09:23:52
wenns ein gravierender Mangel ist, dann hat BMW genau 2 versuche auf Ausbesserung.
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