Ich will in meinen e36 das Cockpit vom e46 einbauen (über Sinn, oder nicht Sinn sollte hier bitte nicht diskutiert werden). Das Zeug liegt alles hier einbaubereit rum. Anpassungen der Elektrik, Bedienelemente und Tacho, etc. ist alles kein Problem.
Das Problem liegt beim TÜV. Darf ich den ein anderes Armaturenbrett einbauen? Ist das Eintragungspflichtig? Ich brauch darauf eine richtige Antwort die eine Grundlage hat.
Und die zweite Sache. Ich verwende ja den Beifahrer-Airbag vom e46 (einstufig). Kann ich das eintragen lassen? Also das ich auch den Airbag mit dem neuen Brett vom e46 nehmen kann. Für mich ist Airbag ja gleich Airbag, aber der TÜV hat da sicherlich was dagegen, vorallem da das Armaturenbrett dann beim Umbau einen Centimeter zu weit vorne sein könnte, etc, wodurch der Airbag seine Wirkung nicht mehr hätte, usw...
Also gibt es eine möglichkeit das ganze Legal zu machen? Oder kann man die Airbags komplett austragen lassen? Wie sieht es denn aus wenn man ein e46 Lenkrad in einen e36 einbaut, bekommt man das irgendwie eingetragen?
Diese Frage kann dir bestimmt einer beantworten, und das ist der Mann vom TÜV. Hinfahren und nett und freundlich dein Problem schildern, und schon weißt du mehr. Alle die dir hier eine Antwort geben, werden nur Vermutungen abgeben. Ich glaube es hat hier noch keiner diesen Umbau gemacht.
Aber ich hab schon rausgefunden dass ich ohne Cockpit rumfahren darf, daher ist der Umbau auch kein Problem. Die Airbags müssen bleiben. Und da der Beifahrer Airbag eh an der Metallstrebe unterm Cockpit fest ist, ist das alles kein Problem. Der Ausschnitt passt auch.