Zitat:
Aber lustig finde ich das schon, sehe gerade einige
Parallelen zu BMW-Fahrern hier im Forum, werden von
der Rennleitung angehalten und bekommen Strafe und
Mängelschein und regen sich dann hier im Forum darüber
auf das sie doch so unrecht behandelt worden sind.
Nebenbei kommt dann raus das natürlich Felgen nicht
eingetragen sind weil man das nächste Woche machen
wollte, oder das die Auspuffanlage leer gemacht
wurde bzw. mit Fächerkrümmern ohne Zulassung oder
mit modifzierten Motorteilen umhergefahren wird,
aber man hat ja nächste Woche einen TÜV-Termin.
*lol*
(Zitat von: Nicore)
Irgendwie fühle ich mich angesprochen. :) Bis auf das mit dem leeren Auspuff, sowas mache ich nicht.
Achja, derzeit ist alles eingetragen...weiß nur noch nicht, wie ich den geplanten Kompressor in München durch den TÜV bringen soll. Die haben hier ein Ei am wandern.
So zum Thema: Stilllegen können die in Deutschland ein Fahrzeug nur dann, wenn gravierende Mängel zu erkennen sind, welche im Straßenverkehr zu einer Gefahr werden könnten. Z.B. gebrochene Bremsscheiben oder starker Ölverlust während der Fahrt.
Also alles was eine Gefährdung darstellt berechtigt die Polizei in Deutschland ein Fahrzeug sicher zu stellen. Damit ist es aber noch nicht stillgelegt, sondern nur erstmal beschlagnahmt zur Überprüfung durch z.B. den TÜV. Und die können dann ein Fahrzeug auch komplett entstempeln. Wenn es unter keinen Umständen fahrtüchtig ist.
Ich z.B. durfte mit meinem Auto noch fahren, aber eben nur zu Betriebserlaubniswiedererlangungsfahrten (geiles Wort). :D
Sowas wie hier beschrieben wäre in Deutschland nicht zulässig. So weit würden sich nichtmal die Polizisten in München aus dem Fenster lehnen. Zumal man in Deutschland noch immer auf frischer Tat ertappt werden muss. In welchem Zustand mein Auto ist, wenn es steht, geht ja keinen was an.