Zitat:
Gewindefahrwerk + Spurverbreiterung wurde bei mir
hier in Kombination per Einzelabnahme eingetragen
weil Spurplatten sein mussten damit die Felge nicht
an der Feder schleift (Vorderachse). Also nichts einzeln.
Je nach Prüfstelle (Dekra, TÜV-Rheinland, GTÜ, KÜS)
fangen die Preise für §19 oder §21 Abnahmen woanders
an und addieren sich dann "nach Aufwand" nach oben.
(Zitat von: Nicore)
Genau so ist es. Es gibt einen gewissen Grundbetrag und dann geht es nach Aufwand. Natürlich gehen mehrere Teil zusammen viel schneller als mehrere einzelne Abnahmen, da man ja nicht jedes Mal wieder das Auto reinfahren und freiheben muss und auch der schreibaufwand ist geringer.
Eine 19(3) bei GTÜ, Dekra, Küs,... geht bei der Kombination Spurplatten und andere Reifen sehr selten. Im Gutachten der Spurplatten (wenn es eins gibt) ist die ET der Feglen meistens sehr begrenzt. 19(2) geht natürlich immer, kostet aber in der Regel mehr.